Frage:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Hallo,
ich hoffe man kann mir weiterhelfen, ich bin total verzweifelt.
Ich war angestellt von 2006-2016. Im Juli 2016 wurde mir während der Elternzeit gekündigt, da mein Arbeitgeber in den Ruhestand ging. Meine Elternzeit habe ich für 3Jahre beantragt. Als ich meine Kündigung erhielt bin ich gleich in den ersten drei Tagen zum Arbeitsamt gegangen um dies zu melden. Allerdings habe ich auch erwähnt das ich drei Jahre Elternzeit nehmen werde. So gingen die drei Jahre ins Land, ich hatte noch keine Arbeit gefunden, somit habe ich mich rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitsamt, arbeitslos gemeldet. Dies war im Januar 2019. Nun bekomme ich einen Monat später den Bescheid das mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgewiesen worden ist, da ich die letzten 12 Monate vor meiner Arbeitslosigkeit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei und die Anwartschaft nicht erfüllt sei...........
Ist dies rechtens? Werde ich jetzt dafür bestraft das ich mir meine Elternzeit genommen habe? Wäre mein Arbeitgeber nicht in den Ruhestand gegangen, dann hätte ich meine Arbeitsstelle ja auch noch.......
Ich war von 2012-2015 durch mein erstes Kind schon in Elternzeit
2016 dann durch mein zweites Kind wieder in Elternzeit.
Danke im Vorraus für die Rückmeldung.
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 18:43
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Hallo,
leider richtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
sondern Hausfrau und Mutter. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Und damit hat das Arbeitsamt recht. Wärst du bis Januar 19 in Elternzeit gewesen hätten sie nicht recht.
von
ALF0709
am 23.02.2019, 19:20
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Ja ist es, denn deine EZ endete wie dein Vertrag beim AG geendet hat. Ohne AG auch keine EZ. Du warst also jetzt die letzten Jahre einfach Hausfrau. Krankenversicherung war scheinbar auch kein Thema und wenn ihr es euch leisten konntet solange ohne dein Einkommen, sollte da jetzt auch kein Druck sein.
Also neuen Job suchen, neuen Anspruch erwirtschaften und beim nächsten mal weißt du Bescheid.
von
Felica
am 23.02.2019, 19:44
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Krankenversichert war ich durch mein Mann also Familienversichert.
Aber Elterngeld habe ich ja auch weiterhin bekommen. Aber wahrscheinlich hat das damit dann nichts zu tun.
Mir hat man damals beim Arbeitsamt gesagt "Ja ich soll die Elternzeit mit nehmen das ist kein Problem"
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 19:57
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Da bist du falsch beraten worden.
Du warst Hausfrau mit EG Bezug.
Nach dem Elterngeld standest du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung, Stichwort: fehlende Kinderbetreuung. Du wolltest dich 3 Jahre ums Kind kümmern.
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 20:58
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Ja ich habe so langsam das Gefühl das ich falsch beraten worden bin wenn ich mir das hier so durchlese.....Das ist unfassbar für mich
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 21:09
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In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
3 Jahre Elternzeit halt leisten können musst.
Und ohne AG ist es keine Elternzeit. Und die zählt halt nicht für das Alg1
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 21:29
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Das waren doch jetzt gut zweieinhalb Jahre um sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen - woran ist es gescheitert?
von
Andrea6
am 23.02.2019, 22:47
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Man sagte mir ich könne meine Elternzeit nehmen, wieso sollte ich mir da eine Arbeit suchen? Mein Sohn war damals bei der Kündigung 6 Monate alt und durch die Aussage bin ich dann auch davon ausgegangen das ich 3 Jahre Elternzeit insgesamt nehmen kann. Was ist daran verwerflich?
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 23:28
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
ist das ja nicht, aber nun möchtest du ja staatliche Leistungen haben. Und nach Ende Zahlung Elterngeld ging es ja trotzdem bei euch.
Problem ist, dass du der Aussage vom Amt vertraut hast und es nun anders heißt.
Mitglied inaktiv - 23.02.2019, 23:36
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Daran ist überhaupt nichts verwerflich.
Du wußtest aber bereits bei der Kündigung vor zweieinhalb Jahren, daß nach der Elternzeit kein Arbeitsplatz auf dich wartet. Der kommt ja auch nicht vom arbeitslos -melden sondern von Bewerbungen, die du zumindest im letzten Jahr hättest machen können.
von
Andrea6
am 24.02.2019, 07:53
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Wenn man dem SB beim Arbeitsamt sagt, man möchte 3 Jahre EZ nehmen und der sagt "das ist kein Problem", hat ja nicht falsch beraten. Wie lange man zu Hause bleibt, kann man selbst entscheiden. Vermutlich eher eine Mischung aus selbst nicht richtig nachgefragt oder nicht alle Details geschildert bzgl eines ALG-Anspruchs nach der "EZ" und dazu wenig Information über ALLE möglichen Konsequenzen seitens des Amtes.
Ging mir auch so. Wirklich falsch beraten wurde ich nicht - aber auch nicht wirklich umfassend informiert.
Und da über den Mann familienversichert wurde, muss ja eine gewisse Kenntnis darüber, dass man nicht mehr in EZ ist, sondern Hausfrau da gewesen sein.
Davon ab: ja, liebe regmetz - der SB hat Recht. Das Problem ist, dass nicht nur diese 3 Jahre daheim warst, sondern davor auch schon 3 Jahre zu Hause warst. Somit hast du 6 Jahre lang nicht gearbeitet und fällst damit komplett aus dem ALG raus.
Du kannst nun natürlich andere Unterstützungsleistungen beantragen (Wohngeld, H4 etc) - aber da ihr mehrere Jahre ohne 2. Einkommen leben konntet, gehe ich davon aus, dass dein Mann zu viel verdient, als das ihr Ansprüche auf Sozialleistungen hättet.
Und jetzt kommt noch die moralische Anmerkung: du hast ja offenbar EINGEPLANT, ALG zu beziehen, anstatt in der EZ einen Job zu suchen, um auf ALG gar nicht angewiesen zu sein.
ALG ist aber für Menschen gedacht, die unverschuldet und trotz rechtzeitiger! Bemühungen ihrerseits keinen Job finden.
von
cube
am 24.02.2019, 08:08
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Das ist witzig wie ihr meint ich hätte keine Arbeit finden wollen!!! Ohne Hintergrundwissen zu Urteilen. BRAVO.
Ihr lest nur was ihr lesen wollt. Doch ich habe Bewerbungen schon lange davor geschrieben um Teilzeit zu arbeiten aber nichts bekommen, deshalb dann diese Schritt. Ich möchte keine weiteren Ratschläge. Danke für alle Antworten
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 08:18
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Und ich war nicht 6 Jahre durchgehend zuhause. Ich habe zwischen meinen beiden Kindern wieder ganz normal gearbeitet für die Zeit
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 08:20
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Du hast doch geschrieben, du warst 2012-15 in EZ mit 1. Kind und dann ab 2016 mit dem 2. Kind. Das hört sich eben an nach 6 Jahre zu Hause.
Dass du dich um einen Job bereits bemüht hast, hast du nicht geschrieben.
Sorry, aber das ist genau das, was ich meine: wenn man keine genauen Angaben macht, bekommt man eben auch keine passenden Antworten.
Von wann bis wann hast du gearbeitet?
Grundsätzlich ist es so: Anspruch auf ALG1 hat man, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt hat. Wie lange man ALG beziehen kann hängt davon ab, wieviele zusammenhängende Monate man gearbeitet hat (mindestens 6 müssen es sein, um max 3 Monate ALG zu erhalten.
Liegt das sozialvers.- pfl. EK länger als 2 Jahre zurück, hat man immer noch Anspruch auf ALG1 - allerdings nur fiktiv berechnet und nicht mehr anhand des zuvor Erzielten EK´s (fiktiv errechnetes ALG ist idR deutlich geringer als das normal berechnete).
Liegt sozialv. pfl. EK länger als 5 Jahre zurück bzw. ist innerhalb dieses Zeitraumes keine ausreichende Arbeitszeit erzielt worden, fällt man komplett aus dem ALG-Bezug raus.
Ich gehe nun davon aus, du hast eben innerhalb bzw. zwischen den Elternzeiten eben nicht ausreichend lange zusammenhängend gearbeitet worden. Und vermutlich hast du dem SB nicht deutlich genug gesagt, dass du bereits 3 Jahre EZ hattest und dazwischen vermutlich nur wenige Monate gearbeitet hast? Das ist kein Vorwurf - würde aber erklären, warum der SB die Aussage getroffen hat, dass du Anspruch hättest.
von
cube
am 24.02.2019, 08:40
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Es ist alles so richtig. Ich denke du hast nicht richtig nachgefragt beim Arbeitsamt und/oder es würde dir falsch übermittelt.
Wovon habt ihr denn bisher gelebt,denn Elterngeld gab es ja nicht 3 Jahre. Wenn das Geld bisher für euch gereicht hat wird es eventuell auch nichts mit anderen Leistungen.
Du kannst ja versuchen ob ihr Wohngeld bekommt.
Gehe noch mal hin und kläre wie es jetzt beruflich weitergehen soll. Hast du einen Kitaplatz, der wäre wichtig um dich in Arbeit zu bringen.
von
kati1976
am 24.02.2019, 09:38
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Sie hat doch geschrieben, dass sie sich um Arbeit bemüht hat. Zumindest ich lese es im ersten Beitrag heraus ...
"So gingen die drei Jahre ins Land, ich hatte noch keine Arbeit gefunden, somit habe ich mich rechtzeitig ..."
von
HeyDu!
am 24.02.2019, 09:46
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Hey ich würde dich gerne anschreiben. Geht irgendwie nicht? vielleicht kannst du mich anschreiben, dann antworte ich :)
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 10:46
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Huhu
Du hast das recht das dein Anspruch auf Arbeitslosengeld 3 Jahre hinaus geschoben wird. Erst ab dem 3. Geburtstag verfällt nach und nach dein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich hatte nur einen Jahresvertrag der 1 Woche nach ende Mutterschutz ausgelaufen ist. Trotzdem bekam ich für einen Monat Arbeitslosengeld letztes Jahr im Februar. Im März wurde Zwergi 3 Jahre. Mein Arbeitslosengeld wurde fiktiv ausgerechnet, auf der Basis dessen was ich vorher gearbeitet habe, bzw was ich eben gesucht habe.
Informier dich da mal und leg unbedingt wiederspruch ein!
Grüße
Woelfini
von
Woelfini
am 24.02.2019, 11:53
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Danke woelfini für deine sachliche Auskunft. Ich werde meinen Rechtsschutz da zu Rate ziehen kommende Woche und den Verhalt schildern.
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 11:59
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Kiara2019 ich habe dir geschrieben :-)
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 12:00
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
hast deine Anwaltszeit trotzdem nicht erfüllt zwischen den beiden Elternzeiten.
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 13:05
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Wie ich schon schrieb: nach 2 oder mehr Jahren EZ wird das ALG fiktiv berechnet - sofern du davor bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre eben die Anwartschaftszeit erfüllt hast. Hast du innerhalb der letzten 5 Jahre eben nicht 12 Monate gearbeitet, gibt es eben auch kein ALG.
Es würde helfen, du beantwortest die Frage, von wann bis wann du zwischen den beiden Elternzeiten gearbeitet hast.
Antworten, in denen steht, was du gerne hören möchtest, aber für deine Situation letztendlich gar nicht zutreffen, nützen dir doch auch nichts.
von
cube
am 24.02.2019, 15:28
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
sorry
von
cube
am 24.02.2019, 15:29
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Wenn ich antworten möchte bekomme ich die Meldung, dass dein Postfach ausgestellt sei.
Egal ich schreibe hier. Ganz schön doof, was sir da passiert ist. Ich hätte genauso wie du gedacht, dass alles prima sei.
Du hast je nach Verdienst des Mannes aber recht auf hartz 4. Aber eigentlich wollte ich dir empfehlen mal eine Beratung bei pro familia zu machen. Die kennen sich gut aus und haben vielleicht noch Ideen.
Ich wusste nicht, ob ich das hier schreiben darf, aber ich mach es einfach mal ;)
Viel Glück!
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 15:40
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Cube ich wollte nicht das man Sachen schreibt, dir ich gern hören möchte. Aber wie ich schon geschrieben habe wollte ich auch keine Antworten mehr haben. Zumindest wenn es nicht sachlich ist. Wenn man mir schreibt "Das Geld hat doch sonst auch gereicht", "Warum ich mich nicht beworben" etc. Mich hier teilweise hinstellt als hätte ich es hier auf irgendwas abgesehen und ich mich rechtfertigen muss, dann macht mir das hier kein Spaß. Ich kläre das wie gesagt selber nochmal ab und damit ist das Thema für mich hier erledigt. Danke für alle sachlichen Antworten die ich bekommen habe.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 15:49
Antwort auf:
In der Elternzeit durch den AG gekündigt, nun bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg. Vielleicht klärt sich ja doch noch alles zu euren Gunsten. Mir ging es damals so, dass es eben keiner erwähnt hat, dass ich zwar Anspruch auf ALG im Zweifelsfall habe - jedoch nur noch auf fiktives ALG. Und das war dann eben erheblich weniger als das "normale". Ich hab auch ganz schön dumm aus der Wäsche geschaut. Falsche Aussagen hat der SB damit auch nicht gemacht - aber eben auch nicht alle Fallstricke und Eventualitäten erwähnt.
von
cube
am 24.02.2019, 15:56