Frage: In Elternzeit wieder schwanger.

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin nach meinem ersten Kind 1 Jahr in Elternzeit gegangen. Diese geht noch bis zum 25.10.2018. Nun gestern habe ich erfahren dass ich im zweiten Monat wieder schwanger bin. Bin ich nun immernoch in Elternzeit bis Ende Oktober oder erlischt das ? Ich werde so wie auch bei meinem ersten Kind ein Berufsverbot bekommen. Muss ich diese jetzt schon beim Arbeitgeber abgeben oder nach der jetztigen Elternzeit? Und ab wann würde ich wieder meinen vollen Lohn bekommen? Wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir in eigenen Worten weiterhelfen können. (Gesetze versteh ich als nicht) Vielen Dank. Liebe Grüsse 66ozi66

von 66ozi66 am 30.08.2018, 09:16



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger.

Hallo, ein BV kommt ab dem ersten Tag nach der regulären EZ in Betracht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2018



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger.

eine elternzeit vorzeitig beenden um in ein bv zu gehen geht NICHT. wie wärst du nach einem jahr wieder arbeiten gegangen? ab DA erhälst du den vereinbarten lohn, den du auch ohne bv erhalten hättest. wärst du vollzeit zurückgekommen erhälst du vollzeit lohn, kommst du in tz wieder erhälst du tz lohn. danach richtet sich eben auch auch das neue mutterschaftsgeld.

von mellomania am 30.08.2018, 21:08



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