Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin wieder schwanger. Die Elternzeit soll jetzt erstmal in Absprache mit dem AG um ein Jahr verlängert werden (bezugsfrei) und parallel würde ich die neue Elternzeit beantragen ist dass möglich oder kann nur eine Elternzeit in die andere übergehen, sprich es darf sich nichts überlappen? Im Dezember beginnt mein Mutterschutz, hab ich auch während des bezugsfreien Rest des zweiten Jahres Anspruch auf das Mutterschaftsgeld oder sollte ich die Elternzeit nur bis einen Tag vor dem Mutterschutz verlängern und nicht - wie angedacht - um ein Jahr? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 13.07.2017, 12:20