Frage: In Elternzeit wieder schwanger

Hallo Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich planen unser 2. Kind. Derzeit befinde ich mich im 2. Jahr meiner Elternzeit, Elterngeld habe ich auf 2 Jahre teilen lassen. Wenn ich nun wieder schwanger werde und das 2. Baby im 3. Jahr meiner Elternzeit bekomme, wie berechnet sich dann mein Elterngeld? Derzeit arbeite ich geringfügig auf 450€ Basis neben meinem Elterngeld. In einem Arbeitsverhältnis stehe ich nicht, da mein Vertrag nur als Saisonkraft vor der Geburt des 1. Kindes ausgestellt war. Also Geburt 19.9.11 Arbeitsverhältnis endete 30.10.11 Wenn ich nun im 3. Jahr meiner Elternzeit das 2. Kind bekomme, welches Elterngeld beziehe ich dann? Das selbe wie vorher oder nur den Mindestsatz von 300€? Spielt mein 450€ Job eine Rolle? Hoffe Ihr könnt meinen Fall nachvollziehen. Gruß Millipold

von Millipold am 26.03.2013, 22:08



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Hallo, es zählt das Einkommen ohne Berücksichtigung von MG,EG u EZ-Zeiten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Wenn du in der Zeit ein Einkommen von 450 Euro hast, wird das Elterngeld aus diesem Einkommen berechnet. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.03.2013, 01:03



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Hallo Und wenn ich nur 5 Monate auf 450€ Basis gearbeitet habe? Nehmen die dann die anderen Monate von meinem Verdienst vor der 1. Schwangerschaft?

von Millipold am 27.03.2013, 07:31



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt nur 5 Monate Einkommen hattest, dann wird dieses Einkommen durch 12 geteilt. Von der Summe gibt es dann ca 67% an Elterngeld. Die Monate von vor der 1. Schwangerschaft werden nur herangezogen, wenn zwischen 1. Geburtstag von Kind 1 und Beginn Mutterschutz für Kind 2 weniger als 12 Monate liegen. (Das wäre bei dir ja nicht mehr der Fall) Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.03.2013, 07:40



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Bei nur 5 Monaten Lohn in den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz wird es auf den Mindestsatz von 300€ rauslaufen, plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 09:33



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Hallo Vor der Geburt des 1. Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet. Jetzt ist mein Kind 1,5 Jahre und ich habe diesen Monat einen 450€ Job angenommen. Wenn ich den jetzt 5 Monate mache wird mein Elterngeld auch nur von den 5 Monaten mit dem Einkommen von 450€ berechnet? Mein Verdienst vor der 1. Schwangerschaft wird also keinesfalls mehr zählen egal was ich mache?

von Millipold am 27.03.2013, 11:42



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Nein, egal was Du machst. Die Regel ist ganz einfach : Es zählt das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor neuem Mutterschutz ! Nur Monate mit regulärem Elterngeldbezug werden durch vorherige ersetzt. Bei Splittung des Elterngeldes ist nach dem 1. Geb. nur die Auszahlung der angesparten Rate, der eigentliche Bezugszeitraum ist vorbei. Frage die nicht bös gemeint ist : Habt ihr damit vorher nicht beschäftigt ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 11:57



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Hallo Nein, damit haben wir uns vorher nicht beschäftigt. Und so dicht zusammen , das es vielleicht hätte passen können wollten wir auch garnicht. Nun ist der Wunsch nach einem 2. Kind wieder da und da wollte ich mich informieren wie es passender und für uns vom Geld her am Besten wäre. Bei einem Kind zu bleiben wäre am sinnvollsten oder zwischen dem 1. und 2. Kind wieder Vollzeit arbeiten zu gehen.

von Millipold am 27.03.2013, 12:29



Antwort auf: In Elternzeit wieder schwanger

Oh, sorry, ich hab das irgendwie überlesen, ihr plant erst. Ups :-) Ja, dann wäre es am sinnvollsten erst Vollzeit wieder zu arbeiten, oder eben das was geht, um wieder neues Elterngeld zu erarbeiten. Also wir haben zwei, Abstand 3,5 Jahre, und es ist schon sehr süss und schön finde ich. Wenn ihr den Wunsch danach habt, dann würde ich zuschauen dass es finanziell besser abgepolstert ist und dann loslegen. Bist ja auch eine Weile schwanger, so dass es ja nicht so lange mehr dauern brauch bis Du wieder Elterngeld erwirtschaftet hast, welches über dem Mindestsatz liegt.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 12:32



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