Hallo,
in ein paar Monaten werde ich für 2 Monate in Elternzeit gehen und planmäßig nicht arbeiten.
Es könnte aber der Fall sein, dass ich spontan bei einem zweistündigen Kurs als Vertretung einspringe, sollten wir niemand anderen finden bzw. die Vertretung kurzfristg krank sein. Soll heißen, ob ich innerhalb meiner Elternzeit arbeite oder nicht und in welchem Umfang ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht absehbar. Mein AG und ich stimmen beide mit dieser Variante überein, wissen jetzt aber nicht, ob das in dieser Form rein rechtlich und versicherungstechnisch möglich ist.
Könnte mich mein AG im Fall der Fälle als Teilzeitarbeiter nachmelden oder nicht?
Würde dabb ein Versicherungsschutz bestehen?
Bisher konnten wir noch keine Antwort auf unsere Problematik finden und wollen da auch nicht leichtsinnig agieren und uns in eine rechtliche Grauzone manövrieren.
Vielen Dank im Voraus
von
OK
am 08.12.2017, 14:46
Antwort auf:
In Elternzeit spontan Teilzeit arbeiten?
Hallo,
das ist kein Problem.
Sie dürfen in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte der Lohn jedoch während der Elternzeit ausgezahlt werden, wird dieser auf das Elterngeld angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
Antwort auf:
In Elternzeit spontan Teilzeit arbeiten?
Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - das ist also kein Problem. Grundlage wäre dein VZ-Vertrag der dann entsprechend "umgerechnet" wird.
ABER !!!, jegliches Einkommen musst du der EG-Kasse melden und fürht dann zu Kürzungen beim EG.
Mein AG und ich habe es damals - weil es auch nur um eine Handvoll Stunden ging und der ganze Aufwand extrem gewesen wäre - so gelöst das ich die als "Überstunden" gut geschrieben bekommen habe. Ausgezahlt wurden sie dann nach der EZ. Waren aber echt nur eine Handvoll Stunden - der zuständige Mitarbeiter hat sicherlich mehr in der Stunde verdient wie es ausgemacht hat ..
Mitglied inaktiv - 08.12.2017, 19:33
Antwort auf:
In Elternzeit spontan Teilzeit arbeiten?
Hallo,
unsere Hauptsorge ist nicht die Auszahlung, sondern der evtl. nicht vorhandene Versicherungsschutz. Wenn ich ja in die Elternzeit abgemeldet bin, bin ich ja dann auch nicht abgesichert.
Die Frage ist einfach im Vertretungsfall, ob ich dann nachgemeldet werden könnte?
von
OK
am 11.12.2017, 10:12