Hallo Fr.Bader
Meine Elternzeit geht eigentlich vis 26.11.2018 (3Jahre genommen).
Jetzt ist es aber so dass wir Anfang nächstes Jahr weit weg umziehen sodass ich natürlich kündigen muss dass ich nicht wieder komme.
Wie sieht das dann aus ?
Wenn ich im Februar z.b mit den normalen 4 Wochen Kündigungsfrist kündige dann bin ich ja eigenlich ab März in garkeiner Elternzeit mehr weil ja kein AG mehr besteht.
Was heisst das für mich Für später wegen Rente etc?
Ich wollte ja bis November 2018 in Elternzeit bleiben...
LG Janine
von
Janine222
am 20.12.2017, 13:41
Antwort auf:
In Elternzeit kündigen
Hallo,
die Kindererziehungszeiten werden sowieso angerechnet, trotzdem würde ich die Elternzeit zu Ende nehmen und dann mit Frist von drei Monaten kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
In Elternzeit kündigen
Du kannst auch zum Ende der Elternzeit kündigen, dann beträgt die Kündigungsfrist aber gem. BEEG pauschal 3 Monate, egal was in deinem Arbeitsvertrag steht.
von
Dojii
am 20.12.2017, 13:59
Antwort auf:
In Elternzeit kündigen
Du kündigst zum Ende der EZ. Wo du innerhalb dieser wohnst ist völlig egal. Solltest aber dem AG mitteilen für denn Fall der Fälle das er mit dir Kontakt aufnimmt. Also EZ voll ausschöpfen, zumal wer weiß was in dem Jahr passiert.
Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 15:17