In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten?

Also bin seit Mai 2012 in Elternzeit (habe 3 Jahre Elternzeit genommen bis 2015), dass Elterngeld habe ich anstatt für 12 Monate auf 24 Monate splitten lassen (also bis März 2014). Jetzt ist es so, dass ich ab August diesen Jahres einen Kita-Platz habe (35 Std. Betreuung) und auch wieder arbeiten gehen muss/möchte. Nun will ich sowieso nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber hin und dieser kann mir auch keine Teilzeitstelle anbieten sondern nur Vollzeit, was aber nicht funktioniert wegen der Betreuung meines Kindes. Weiss jetzt nicht wie ich das am besten machen kann? Kann ich einfach denen kündigen mit einer Frist von 3 Monaten und somit die Elternzeit beenden und kriege ich dann trotzdem das Elterngeld weiterhin? Oder steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Muss ja erstmal einen neuen Job dann finden. LG

von Teddy80 am 10.03.2013, 12:41



Antwort auf: In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten?

Hallo, besser ist es, in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber mit Zustimmung vom alten Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten. Damit halten Sie sich alle Optionen offen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013



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