Hallo, Ich habe im April 2013 mein erstes Kind geboren. Habe Elternzeit bis April 2014. Bin in der ambulanten Pflege beschäftigt, vollzeitstelle und unbefristeter Vertrag. Als ich schwanger wurde bekam ich von meinem Arbeitgeber für die ganze Schwangerschaft ein beschäftigungsverbot auf Anraten meiner Frauenärztin. Vor der Schwangerschaft war ich von Mai bis anfang August krank geschrieben aufgrund von rheumatischen Schmerzen. Ich bekam in dem beschäftigungsverbot mein volles Gehalt. Sollte ich jetzt in der Elternzeit erneut schwanger werden, kann ich dann die Elternzeit sofort beenden und befinde mich direkt wieder im beschäftigungsverbot ? Oder muss mein Arbeitgeber erst wieder von sich aus ein Verbot aussprechen ? Habe 1 Monat bevor mein Kind geboren wurde schriftlich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich wenn ich wieder arbeiten komme nach der Elternzeit gerne eine teilzeitstelle hätte, darauf bekam ich ein schreiben dass ich mich im Januar 14 melden soll, da sie mir jetzt noch kein Angebot machen könnten. Also bin ich doch jetzt noch Vollzeit Angestellte oder? Habe keinen teilzeitvertrag unterschieben, nur mitgeteilt dass ich für April 13 gerne eine hätte. Würde mich über eine Antwort freuen :) Schönes WE wünsche ich euch allen :)
von Vanessa0504 am 30.08.2013, 12:22