Frage: Impfungen....

Unser Sohn wurde ohne unser Einverständnis in der Kinderklinik geimpft, ich vermute heute Spätschäden- ist Impfen ohne Nachfrage juristisch zulässig und wer kann Impfschäden neutral feststellen `- wer muss dies bezahlen ??? DG

Mitglied inaktiv - 23.08.2002, 19:32



Antwort auf: Impfungen....

Hallo, grds. stellt jeder ärztl. Eingriff eine Körperverletzung dar und ist nur mit Einwilligung zulässig (außer Notfall). Denn Nachweis kann nur ein sachverständiger Arzt erbringen. Wie das läuft, muss ein Kinderarzt aus einem der entsprechenden Foren sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2002