Hallo,
Ich bin jetzt schwanger und von meinem arbeitgeber freigestellt. Mache gerade eine Schule von 6monaten und danach wäre eigentlich ein praktikum in einer fahrschule dran,dieses darf ich aber nicht machen!
-darf ich nach der geburt im Mutterschutz das Praktikum machen?
Lg
von
Sternchen88
am 10.01.2013, 19:59
Antwort auf:
im mutterschutz ein praktikum machen?
Hallo,
VOR der Geburt ja, NACH der Geburt nein (nur im Mutterschutz). In der EZ ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2013
Antwort auf:
im mutterschutz ein praktikum machen?
Nein nach der Geburt muss der ms eingehalten werden du darfst nicht beschäftigt werden die 6 Wochen vorher könnte man arbeiten, aber die 8 Wochen danach nicht!
von
CKEL0410
am 11.01.2013, 08:12
Antwort auf:
im mutterschutz ein praktikum machen?
Und nach dem mutterschutz wenn ich in elternzeit bin?
von
Sternchen88
am 11.01.2013, 13:47