Im Mutterschutz vor Gericht als Zeuge geladen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Im Mutterschutz vor Gericht als Zeuge geladen

Hallo Frau Bader, dieses ist sicher eine ungewöhnliche Frage, die ich an Sie stelle. In meinem Fall geht es darum, daß ich am 9.11.2001 vor Gericht als Zeuge meiner Firma aussagen soll. Am 9.11.2001 fängt mein Mutterschutz an, davor habe ich noch 10 Tage Urlaub zu bekommen und ich bin jetzt in der 28.SSW und bin froh, daß dann der Mutterschutz anfängt, da mein Arbeitsplatz vom Wohnort 87 km entfernt ist. Diese Strecke von 174 km jeden Tag ist jetzt schon sehr anstrengend für mich! Fahrzeit insgesamt ca. 3 Stunden am Tag! Diese Strecke mit dem Auto müßte ich auch am 9.11.2001 fahren und noch weiter, da das Gericht weit in der Stadt ist, um als Zeuge für meine Firma aussagen zu können, da ich mit öffentlichen Verkehrsmittel noch länger unterwegs sein würde(eine Stunde länger und mehr). Der Termin 9.11.2001 ist aber erst in ein paar Wochen und würde nun gern wissen, ob ich als Zeuge erscheinen muß! Oder stehen mir andere Möglichkeiten offen diesen Termin abzusagen! Wenn ich dort erscheinen muß, dann müßte ich auch eine Begleitperson mitnehmen, da ich mich eine solche Strecke nicht mehr allein trauen würde zu fahren, falls etwas unvorgesehenes passieren sollte!z.B vorzeitige Wehen oder oderoder.... Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen Nicole

Mitglied inaktiv - 28.09.2001, 13:45



Antwort auf: Im Mutterschutz vor Gericht als Zeuge geladen

Liebe Nicole, grds. müssen Sie vor Gericht erscheinen, wenn Sie geladen sind, unabhängig vom Mutterschutz. Aber Sie können das Gericht anschreiben und das Problem mitteilen. Vierlleicht vernehmt man Sie schriftl. oder an dem Amtsgericht in Ihrem Heimatort. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2001



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Vor Gericht im Mutterschutz!?

Hallo! Ich bin im Mutterschutz, habe am 6.8.04 Entbindungstermin.Mein Mann hat am 29.7. einen Gerichtstermin wegen Unterhaltszahlungen an seine beiden Kinder aus erster Beziehung. Ich soll dort nun auch mit hin. Muss ich das?? Ich habe Bedenken, da es eine Woche vor dem errechneten Termin ist. Danke für Ihre Hilfe Liebe Grüße Steffi


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Unterhalt, Gericht, Jobcenter

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu...


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...