Sehr geehrte Frau Bader,
am 1.1. 2018 während der Elternzeit meines Sohnes habe ich bei meinem Arbeitgeber eine 20std Stelle angetreten (Elternzeit endete im Mai), die befristet war bis zum 31.12.2018. In dem Zusatzvertrag stand drin, dass ab dem 1.1.2019 wieder mein Vertrag aus dem Jahr 2014 gültig wäre in dem ich Vollzeit arbeitete. Da ich letztes Jahr schwanger geworden bin und meine Tochter am 14 Januar 2019 zur Welt kam lautet meine Frage: Steht mir ab dem 1.1.19 Mutterschaftsgeldzuschuss meiner Vollzeitstelle zu? Die Mutterschutzfrist lief bis zum 21.3.2019 und jetzt befinde ich mich in Elternzeit. Wenn ja, kann ich diese bei meinem Arbeitgeber noch einfordern!?
Mit freundlichen Grüßen C.R
von
C.R
am 02.04.2019, 21:49
Antwort auf:
Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages
Hallo,
ab Januar ist ja der VZ-Vertrag wieder aufgelebt - also MG aus VZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2019
Antwort auf:
Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages
Hast du die laufende Elternzeit (von deinem Sohn) einen Tag vor dem Mutterschutz deiner Tochter beendet?
von
Himbeere2008
am 03.04.2019, 08:55
Antwort auf:
Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages
Die Elternzeit meines Sohnes ist letztes Jahr im Mai ausgelaufen. Lg
von
C.R
am 03.04.2019, 09:22
Antwort auf:
Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages
Aber der neue Mutterschutz begann doch schon im nov 18.... Da müsstest du doch schon Mutterschutz Lohn erhalten haben??
Mitglied inaktiv - 03.04.2019, 11:45
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Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages
Ja klar habe ich auch bekommen. Meine Frage lautet ja, ob mir ab dem 1.1.2019 der Mutterschaftszuschuss meines Vollzeitgehaltes zusteht, da der 20 std Vertrag ja auf ein Jahr befristet war und ab dem 1.1.2019 eigentlich wieder meiner Vertrag von 2014 in Kraft tritt in dem ich Vollzeit gearbeitet habe.
von
C.R
am 03.04.2019, 12:12
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Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages
Ja, ab Januar steht dir der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die volle Stelle zu. Wenn dein Arbeitgeber den Zuschuss nicht korrekt berechnet hat, dann fordere schriftlich die Korrektur.
Rechtsgrundlage für den erhöhten Zuschuss ist Paragraph 21 Abs. 4 MuSchu.
von
chrissicat
am 04.04.2019, 21:45