Guten Tag,
Ich bin seid Mai 2017 im Krankenstand wegen einer Neurologischen Erkrankung. Vor 2 Wochen haben mein Neurologe , mein Arbeitgeber und ich geplant das die Wiedereingliederung im April 2018 starten soll. Heute hab ich bemerkt das ich schwanger bin. Was ist jetzt die beste Lösung die ich machen kann? Denn meine Tätigkeit kann ich nicht mehr vollzeit ausüben wegen der Erkrankung nur noch 15 Stunden pro Woche möglich...
von
St3rnch3n
am 25.01.2018, 12:18
Antwort auf:
Im Krankengeld, Wiedereingliederung geplant jetzt schwanger....
Hallo,
die Tatsache, dass Sie nur noch TZ arbeiten können hat ja mit der Schwangerschaft nichts zu tun.
Sie können die 15 Std arbeiten und dancah wird das EG berechnet.
Ansonten finde ich die Idee mit der Teil-EU-Rente gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2018
Antwort auf:
Im Krankengeld, Wiedereingliederung geplant jetzt schwanger....
Entweder du suchst dir eine Tätigkeit, die du in Vollzeit ab April ausüben kannst oder du arbeitest bei deinem jetzigen AG eben 15 Stunden die Woche. Oder ist es für dich generell nur noch möglich 15 Stunden die Woche zu arbeiten? Dann könntest du vielleicht eine Frührente beantragen.
An sich ändert sich bis April für dich erst mal nichts, du bist ja noch krankgeschrieben.
Kritisch wird es natürlich wegen der Berechnung des Elterngeldes, denn die Monate in denen du Krankengeld bezogen hast und weiterhin beziehst werden mit 0€ gerechnet, also kein Einkommen. Wenn du dann im April nur 15h/ Woche arbeitest wird es natürlich nicht wesentlich mehr, wenn du nicht grade 30€/h verdienst. Möglicherweise stehen dir aber Zuschüsse wie Wohngeld oder ergänzendes Harz4 zu.
Kommt aber auf deine Situation an. Was ist mit dem Vater? Lebt ihr zusammen, seid ihr verheiratet?
Wenn nicht, muss er dir in jedem Fall unterhalt für das Kind und ggf. Betreuungsunterhalt für dich zahlen(Voraussetzung: die Vaterschaft ist anerkannt und das Kind lebt bei dir).
Liebe Grüße
Ryberia
von
Ryberia_16
am 25.01.2018, 13:15
Antwort auf:
Im Krankengeld, Wiedereingliederung geplant jetzt schwanger....
Wenn nur noch 15 Std die Woche möglich sind, dann auf jeden Fall Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Kann aber dauern. Solltest du in einen der Sozialverbänden sein wie VDK oder ähnlichem, würde ich die zu Rate ziehen. Die helfen bei den Anträgen. Und stell dich da auf einen Kampf ein - schon alleine deshalb rate ich dir dazu dort evtl Mitglied zu werden.
Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 16:56