Hallo Frau Bader,
meine Freundin hat nun in der 32. SSW vorzeitige Wehen und bekommt vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet. Da sie keine Fremde daheim haben mag, wollte ich diesen Job gern übernehmen. Mich würde nun interessieren (wird von der Krankenkasse bezahlt), ob dann auch Abzüge zu zahlen sind und wer die entrichtet? Eine Steuerfreistellung bis 630 DM hätte ich, kommt die auch zum Tragen, wenn es von solch öffentlicher Seite (KK) bezahlt wird? Oder ist das bei "öffentlichen" Zuschüssen anders? Darf man dann auch maximal bis 630 DM gehen? Diesen Betrag würde man schon bei 3 Std. täglich erreichen, ihn zu überschreiten ist daher recht wahrscheinlich.
Danke im voraus, Sonja
Mitglied inaktiv - 28.06.2001, 13:39
Antwort auf:
Im Erziehungsurlaub als Haushaltshilfe arbeiten?
Liebe Sonja,
ich bin gar nicht sicher, ob die KK Sie dafür nimmt, den es gibt hierfür eine spezielle Ausbildung (ich gehe davon aus, dass Sie diese nicht haben).
Ansonsten ist ein 630 er rein theoretisch auch bei einer KK möglich. Dann würde diese pauschal die Abzüge zahlen, Sie haben aber keinen Krankenversicherungsschutz. Ich denke aber, dass man dort feste Vorgehensweisen hat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2001
Antwort auf:
Im Erziehungsurlaub als Haushaltshilfe arbeiten?
Muß vielleicht noch dazu sagen, daß ich selber im Erziehungsurlaub bin. Darf man dann überhaupt in einer anderen Beschäftigung über 630 DM verdienen?
Mitglied inaktiv - 29.06.2001, 13:20
Antwort auf:
Im Erziehungsurlaub als Haushaltshilfe arbeiten?
Liebe Sonja,
1. brauchen Sie die Zustimmung Ihres AGs
2. Dürfen Sie die Arbeitshöchstzeiten (19 bzw. 30 Std.) nicht überschreiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2001