Hallo Frau Bader,
wenn ich mit meinem Baby für ein halbes Jahr ins Ausland gehe (zu meinem Mann), bekomme ich dann auch Kinder- und ERziehungsgeld? Oder muss ich dafür eine feste Adresse in Deutschland haben?
Danke!
Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 14:11
Antwort auf:
im Ausland
Hallo,
1.Anspruch auf Kindergeld hat, wer:
-in Deutschland einen Wohnsitz (nicht nur auf dem Papier) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
-im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt
2. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie
• einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten,
• das Personensorgerecht für das Kind haben,
• das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2006
Antwort auf:
im Ausland
Ja
Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 19:47