Hallo Frau Bader, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Auch wenn sie mir nicht ganz so gut gefallen hat... Sie schrieben, daß eine fortgeschrittene SS in die soziale Härte-Klausel fallen könnte. Bezieht sich das fortgeschritten auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kündigung oder zum Auszug? Ich bin jetzt in der 9. SSW und werde zum Zeitpunkt des Auszugs in der 26. SSW sein, also im 7. Monat. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Sandra F
Mitglied inaktiv - 06.10.2000, 20:54