Ich wurde vom Arbeitgeber Freigestellt, muss dann mein FA ein Attest dafür ausfü

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ich wurde vom Arbeitgeber Freigestellt, muss dann mein FA ein Attest dafür ausfü

Hallo Frau Bader, meine Arbeitgeber hat mich letzte Woche von der Arbeit bis zur Geburt Freigestellt. Ich bin jetzt in der 11SSW. Ich arbeite im Büro einer KFZ Werkstatt wo ich den ganzen Tag ziemlich viele Gefahrenstoffe Einathmen muss und das ist Ihm zu Gefählich. Jetzt meinte er zu mir er hätte mit der Krankenkasse und der Bg alles geklärt, und er bräuchte jetzt nur noch ein Attest von meinem Frauenarzt! Stimmt das, braucht er wirklich bei einer Freistellung ein Attest. Bräuchte er das nicht nur bei einem Beschäftigungsverbot? Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort.

von Anmala am 02.12.2015, 17:36



Antwort auf: Ich wurde vom Arbeitgeber Freigestellt, muss dann mein FA ein Attest dafür ausfü

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2015



Antwort auf: Ich wurde vom Arbeitgeber Freigestellt, muss dann mein FA ein Attest dafür ausfü

Er hat dir ein BV gegeben. Freistellung ist das gleiche wie ein BV in dem Falle. Mit Attest meinte er sicherlich die Schwangerschaftsbescheinigung. Und die stellt dir der FA aus, die Kosten dafür muss aber der Arbeitgeber dir erstatten.

Mitglied inaktiv - 02.12.2015, 18:03



Antwort auf: Ich wurde vom Arbeitgeber Freigestellt, muss dann mein FA ein Attest dafür ausfü

Nein, die Schwangerschaftsbestätigung meinte er nicht, die hat er nämlich schon lang. Er hat mir ein bereits Attest (das er sich wohl vom Internet runter geladen hat) gegeben, das ist ein Attest "zur Vorlage beim Arbeitgeber" in der der FA das BV bestätigen muss. Und das verstehe ich nicht warum der FA das machen muss.

von Anmala am 02.12.2015, 19:36



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