Frage: Ich nochmal..

Hallo! Ich hatte weiter unten schon mal gefragt, aber irgendwie haben Sie nicht richtig geantwortet! Ich würde im 2. Erziehungsjahr 300€ Erziehugsgeld bekommen und wollte 6Std/Tag arbeiten gehen. Wieviel darf man dann verdienen? Ich möchte ja nicht nur anteilig 150€ Erziehungsgeld oder so bekommen!Dann kann ich auch zuhause bleiben. Mir geht es beim arbeiten ja hauptsächlich darum, dass wir dann mehr Geld haben! Und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus? LG

Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 09:52



Antwort auf: Ich nochmal..

Hallo, klar hatte ich Ihnen geantwortet! Sie dürfen bis zu 400 € dazu verdienen, danach wird es angerechnet. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2005



Antwort auf: Ich nochmal..

Hallo ! Du darfst bis zu 400 Euro ohne Abzug dazuverdienen ! Da Du in Elternzeit bist hats Du auch weiterhin kündigungsschutz lg Andrea

Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 10:02



Antwort auf: Ich nochmal..

du arbeitest 30 h/woche, das ist erlaubt, was du verdienst ist nicht massgeblich, da die berechnungsgrundlage für das 2.lj das geburtsjahr des kindes ist und da hast du ja nicht gearbeitet oder ???

Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 20:14



Antwort auf: Ich nochmal..

ich hab nicht beachtet, dass ich damals alleinerziehend war....

Mitglied inaktiv - 12.05.2005, 16:36