Hallo...
Ich bin 20 und habe eine 14 Monate alte Tochter.. da ich im vergangenen Jahr viele Schwierigkeiten hatte, habe ich meine Tochter zu einer bekannten gegeben bis ich eine eigene Wohnung und einen Ausbildungsplatz oder schulplatz habe.. jetzt habe ich das alles nur versucht die bekannte krankhaft mir meine Tochter nicht wieder zu geben.. dem Jugendamt erzählt sie sonst was für Geschichten wo ich nur schwer die Chance habe das gegenteil zu beweisen... ich liebe mein Kind über alles und so langsam macht es mich nervlich fertig da das Jugendamt ihr mehr glaubt.. vielleicht weil sie schon 34 ist und selber zwei Kinder hat.. die kleine hat ein Kinderzimmer, alles wichtige was sie braucht nur sieht das keiner.. ich habe das sorge-und aufenthaltsbestimmungs recht.. was kann ich noch machen? Ich kann nicht noch länger warten bis ich meine Tochter endlich wieder habe..
von
Maimami 2017
am 07.08.2018, 13:31
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
Hallo,
die Geschichte ist schon komisch. Sie haben das Kind freiwillig zu einer Bekannten gegeben. Das Jugendamt ist mit inkludiert. Jetzt wollen Sie das Kind zurück. Das Jugendamt ist dabei der Ansicht, dass es bei der Bekannten besser aufgehoben ist. Ob das so ist und ob die Bekannte falsche Geschichten erzählt, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Sie können aber gerichtlich durch einen Anwalt beantragen lassen, das Kind zurückzuerhalten. Dann wird das Gericht prüfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2018
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
weiß das jugendamt dass die bekannte dein kind hat? war das mit dem jugendamt abgesprochen?
von
mellomania
am 07.08.2018, 13:38
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
Ja das Jugendamt würde von Anfang an mit einbezogen da ich vor genau sowas Angst hatte.. aber sie wollte imme noch ein Kind und ganz speziell eine Tochter haben und dadurch denke ich jetzt das sie die kleine mir deswegen nicht wieder geben will und mich nur deswegen beim jungendamt schlecht macht...
von
Maimami 2017
am 07.08.2018, 13:42
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
Solange es keinen richterlichen Beschluss gibt kannst Du Deine Tochter doch jederzeit abholen, notfalls mit der Polizei.
Was spricht denn dagegen?
Es ist nett dass sie sie betreut hat, aber Du bist die Mutter.
Was genau sagt das Jugendamt denn mit welchem Recht sie das Kind behält ?
von
Sternenschnuppe
am 07.08.2018, 17:43
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
Sie sagt das ich mit ihr keine Bindung habe.. und es gibt keinen beschluss
von
Maimami 2017
am 07.08.2018, 20:26
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
Na, dann los und Dein Kind abholen.
Wenn es keinen Beschluss gibt, dann ist es Kindesentzug.
Notfalls mit Polizei.
Wie lange war das Kind denn nun da und wie oft die Woche hast Du sie gesehen ?
von
Sternenschnuppe
am 07.08.2018, 20:38
Antwort auf:
Ich möchte meine Tochter wieder haben.. :(
Guten Morgen. Gibt es Gründe, die vorm Familiengericht gegen dich verwendet werden können um dir Sorge - und Aufenthaltsrecht doch noch entziehen zu können, zum Beispiel drogenkonsum aktuell oder in der Vergangenheit? Ich arbeite jetzt schon über 10 in der Jugendhilfe und habe die Erfahrung gemacht, dass das JA eigentlich immer pro Eltern sind. Wenn du Sorge - und Aufenthaltsrecht hast sowieso.
Ich an deiner Stelle würde eine schriftliche Stellungnahme verfassen, warum wieso du deine Tochter zu der Bekannten in Obhut gegeben hast und welche dir gesetzte Ziele du bis dato erreicht hast und der Meinung bist, deiner Tochter nun eine zuverlässige Mutter zu sein. Biete an, dass sich das Ja gerne persönlich ein Bild machen kann, zb. Durch einen Hausbesuch. Zeige Bereitschaft, mit allen Beteiligten eine saubere Rückführung stattfinden zu lassen. Das könnte so aussehen, dass du sie erstmal einen Tag am we zu dir holst, dann mal mit Übernachtung.....
Wenn sich deine Bekannte sträubt bzw gegen dich wettert beim Kind, kann das nur positiv für dich sein. Indem du einer schrittweisen Rückführung zustimmst kannst du ihr Argument mit "keine Bindung" entkräften, da dies ja zum bindingsaufbau beiträgt und du so zeigst, dass dir das wohl des Kindes wichtig ist.
LG
von
Sundancer
am 08.08.2018, 08:44