Frage: Ich habs nicht ganz verstanden

Hallo, um meine Zukunft mit meinem Partner zu planen würden wir gerne vorher errechnen können, was uns an Geldern zusteht, wenn wir in die Familienplanung gehen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung stehen einem - ab 2011 - ca. 60-65 % vom Nettoeinkommen als Elterngeld zur Verfügung und lt. Internet 184 €uronen für das Kindergeld. Soweit klar. Da ich einen befristeteten Arbeitsvertrag habe und wir uns 2 Kinder wünschen, die relativ dicht beieinander liegen, werden wir wohl innerhalb des 2. Lebensjahres des 1. Kindes ein weiteres "in Anlauf" nehmen. Habe ich nun richtig verstanden, dass ich dann als Elterngeld für das 2. Kind genauso viel Geld bekomme, wie für das Erste, wenn ich zwischendurch nicht arbeiten gegangen bin (selbstverständlich innerhalb der erten 2 Jahre nach der Geburt des ersten Kindes) + zzgl dem Geschwisterbonus + dem weiteren Kindergeld von 184 €..? Änderst sich etwas an den Ansprüchen für das 2. Kind, wenn wir uns dafür entscheiden das Elterngeld auf 2 Jahre aufzuteilen? Kann ich für beide Kinder die Aufteilung auf 2 Jahre beantragen? Ich hoffe, die FRage in der form wurde noc nicht gestellt. Ich habe zwar versucht das auszuschließen, konnte aber nicht das komplette Forum durchlesen (sonst ist das 2te Kind schon da ;-D). Vielen Dank & nette Grüße, Angel

Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 12:32



Antwort auf: Ich habs nicht ganz verstanden

Hallo, Panja hat recht. Ausrechnen kann man das bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.12.2010



Antwort auf: Ich habs nicht ganz verstanden

Hallo Dir stehen ab 2011 65% vom Netto zu ab 1200 Euro Nettoeinkommen glaube ich ? Wenn Du beim 2. Kind das gleiche Elterngeld bekommen möchtest wie beim ersten, dann darf das erste Kind etwa 12 Monate sein, wenn das 2. geboren !!! wird. Alle Monate OHNE Elterngeld und Gehalt bis zur Geburt gelten als Nullrunde für die Berechnung des neuen Jahresdurchschnitt fürs Elterngeld bei dem 2. Kind. Die 12 Monate zählen rückwärts ab BEginn des Mutterschutzes, nicht erst ab der Geburt. Geschwisterbonus bekommt ihr, bis das erste Kind 3 Jahre alt ist. Wenn ihr das 2. alao erst im 2, Lebensjahr des 1. in Angriff nehmen wollt, dann wirst Du sehr wahrscheinlich nur den Mindestsatz von 300 Euro bei Nummer 2 bekommen. Wenn ihr ALG II in der Zwischenzeit haben solltet,dann wird dieses Elterngeld auch angerechnet als Einkommen.

Mitglied inaktiv - 24.12.2010, 07:52



Antwort auf: Ich habs nicht ganz verstanden

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt hab auch ICH es verstanden ;-) LG

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 12:38