Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub der noch bis März 2002 geht.... soll ich kündigen oder verlängern? mt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub der noch bis März 2002 geht.... soll ich kündigen oder verlängern? mt

Also ich habe in der Verwaltung eine unbefristete Stelle. Meine Tochter ist am 28.03.2000 geboren und ich habe noch Erziehungsurlaub bis zum 28.03.2002. Ich möchte aber sowieso nieeee wieder da arbeiten, da dort ganz schlimm Mobbing betrieben wird vom Chef her! Nun weiß ich nicht wie ich mich finanziell besser stelle? Wenn ich zum Ablauf der 2 Jahre Erziehungsurlaub kündige? Ich weiß da bekommt man eine 3 monatige Sperre aber ich würde ja sowieso im 3. Jahr kein Geld mehr bekommen. Naja oder ich verlängere noch um ein Jahr. Das Problem ist wir möchten JETZT noch ein Kind und das würde ja dann hoffentlich nächstes Jahr kommen. Also wenn ich kündigen würde und Arbeitslos wäre würde ich denn dann monatlich irgendwelches Arbeitslosengeld bekommen? Oder würde es für mich besser sein lieber noch 3 Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen wenn das zweite Kind kommt??? Mir gehts nur um das finanzielle weil wir sehr knapp dran sind und ich nicht weiß ob länger Erziehungsurlaub oder Arbeitslos besser ist. Mein Chef sagte damals schon ja und dann bekommen sie noch ein Kind und sahnen weiter vom Staat ab *tsts* Aber wäre ich Arbeitslos würde ich doch auch was bekommen. Erziehungsgeld geht eh nur zwei Jahre. Oder hat man mit Erziehungsurlaub wirklich mehr Vorteile??? Ich hoffe Sie verstehen mich und können mir weiterhelfen. Daniela

Mitglied inaktiv - 20.06.2001, 14:21



Antwort auf: Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub der noch bis März 2002 geht.... soll ich kündigen oder verlängern? mt

Liebe Daniela, 1. EU kann man nicht verlängern 2. Ich würde bis zum Ende des EU warten und dann kündigen (=KüFrist sind 3 Mo.) 3. Am besten wäre es, wenn er Sie zum Ende kündigt 4. Was besser ist, kann man pauschal nicht sagen, hängt vom Verdienst vorher ab. Lasssen Sie sich auf dem AA beraten Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2001



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