Frage: Ich habe 2 Fragen

Hallo Frau Bader, ich schreibe hier das erste Mal und habe gleich 2 Fragen. Hier vorab ein paar kleine Details. Ich arbeite in der Gastronomie auf Teilzeit. Ich habe 18 Tage Urlaub im Jahr. Das heisst für eine Woche Urlaub brauch ich 3 Tage. Mein Entbindungstermin ist der 18.3.2012. Das heisst mein Muschu beginnt am 5. Februar 2012. Aber davor steht mir noch Urlaub zu. Können Sie mir sagen wieviel Urlaub das noch wäre ab Januar? 2 Frage: Was muss ich meinem Arbeitgeber schreiben wegen der Elternzeit. Ich möchte 3 Jahre nehmen aber ich wollte ihm gerne durch "die BLume" sagen das ich nach 1 Jahr schon gern wieder in Teilzeit arbeiten würde. Wie funktioniert sowas? Hab da leider keine Ahnung. Herzlichen Dank und frohe Weihnachten Cana

von Cana am 19.12.2011, 19:20



Antwort auf: Ich habe 2 Fragen

Hallo, 1. Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. 2. Schreiben Sie es ihm genau so! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2011