Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Noch bis zum September. Bekomme zur Zeit aber kein Geld. Nun bin ich frisch schwanger, und das Baby würde Ende Oktober kommen. Das heißt ich würde ca. 2 Wochen arbeiten. Beim elterngeld muss man ja die letzten 12 Monate vorweisen was man bekommen hat an Geld für die Berechnung. Ich habe ja nun nichts bekommen an Geldern. Zählen nun die letzten 12 Monate wo ich noch gearbeitet habe also vor meiner jetzigen Elternzeit oder bekommt ich dann nur diese 300 Euro mindestsatz? Vielen Dank schon mal. Liebe grüße Schatzi2016
von Schatzi2016 am 28.01.2016, 08:09