Frage: IGe-Leistung

Hallo, mein Frauenarzt hat eine Nackentransparenzmessung durchgeführt (auch nur einmal statt 3-4mal) ohne mich vorher darüber aufzuklären. Hinterher hat er gesagt daß da ein Nackenödem zu sehen ist und er zu einer Blutuntersuchung rät. Auch diesmal ohne weitere Aufklärung was für Folgen ect. ein Nackenödem mitsichbringen kann. Dann hat er gesagt das ganze kostet mich ca 180€ , das Labor mit der Blutuntersuchung schickt extra eine Rechnung und das was er gemessen hat muss ich auch bezahlen. Kosten Labor : ca 45€ Kosten Arzt : 110€ Das ganze ist eine IGe-Leistung die er ohne vorherige Aufklärung und Einverständniserklärung durchgeführt hat. Der Blutuntersuchung habe ich zugestimmt und werde sie bezahlen. Doch gegen seine Rechnung möchte ich Widerspruch einlegen. Meine Frage: bin ich sicher im Recht? Vielen Dank schon mal

Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 14:40



Antwort auf: IGe-Leistung

Hallo, er hat eine Untersuchung durchgeführt und Ihnen vorher nicht gesagt, dass es was kostet u keine Regeleistung ist? Sie wussten das auch nicht? Dann ist es schwierig - Frage ist, ob es unbdingt nötig war. Ich würde erst einmal nicht zahlen Liebe Grüsse,

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2009