http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort auf mein Posting. Sie sind doch Rechtsanwältin und vom Fach, meinen Sie nicht, dass da eine Klage was bringen könnte, dass "Frühchen"-Eltern und "am Termin geborene Babys"-Eltern im Bezug von Elterngeld gleichgestellt werden? Danke!

von M@mi am 17.01.2014, 21:28



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Hallo, da müssten Sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Mhmmmmnmnm. Ich glaube nicht, dass da viel bei rauskommt. Aber ich wurde schon häufig eines besseren belehrt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

wird dich aber 1000e von Euros kosten. Ob du einen Anwalt findest, der das (für mich nicht aussichtsreiche) Verfahren für dich führt, mag ich zu bezweifeln. Aber ein Versuch wäre es doch wert.

von ALF0709 am 17.01.2014, 21:50



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Um es gleich vorwegzunehmen: 1. Ich bin vom Fach 2. Frühcheneltern sind mit Zwillingseltern nicht vergleichbar. Auch ich empfand es als eine schreiende Ungerechtigkeit, dass Zwillingseltern nur für 1 Kind Elterngeld bekommen und finde das Urteil zwar immer noch nicht richtig, aber schonmal eine Verbesserung. Frühcheneltern bekommen zwar kürzer Elterngeld als Eltern von reifgeborenen Kindern, aber eben länger den vollen Lohn. Und genau das wird auch das Argument des Richters sein. Und wer sagt dir, dass nicht schon Frühcheneltern geklagt, aber verloren haben? In den Medien kommen nur solche Urteile, wie das der Zwillingseltern. Urteile, die negativ auffallen interessieren keine Medien.

von ALF0709 am 17.01.2014, 21:57



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Ich würde dann gerne das Ergebnis wissen der Klage. Fakt ist nach wie vor dass das Datum der tatsächlichen Geburt zählt ab dem es 12 x Elterngeld gibt. Und nicht 10x nach Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 17.01.2014, 22:30



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Ich sehe nicht wo die Benachteiligung von Frühcheneltern sein soll. Denn eines wird m.E. bei der Berechnung vergessen, dass die Mütter arbeiten. So sieht es dann nämlich aus. Mutter 1 mit "Reifchen": Voller Lohn vom AG bis Mutterschutz Voller Lohn vom KK plus AG 6 Wochen Mutterschutz Geburt Voller Lohn vom KK plus AG 8 Wochen Mutterschutz ca. 10x65-63% Elterngeld Mutter 2 mit Frühchen: Voller Lohn vom AG bis Geburt Geburt Voller Lohn vom KK plus AG 14 Wochen Mutterschutz ca. 8,5x65-63% Elterngeld Ich sehe da nicht, wo die Frühchenmutter finanziell benachteiligt sein soll. Fakt ist, beide Mütter bekommen ihr volles Gehalt bis zur Geburt, nur eben aus einer anderen Quelle. Klar hat die Frühchenmutter die arbeitsfreie 6 Wochen vor Geburt nicht, das ist aber kein finanzieller Nachteil.

von Fuchsina am 18.01.2014, 21:26



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Hallo Fuchsina, ich bin auch eine Frühchenmami und fühle mich benachteiligt. Ich kann ja Eure Argumente nachvollziehen. Es ist ja auch alles logisch. Elterngeld gibts für 12 Monate nach der Geburt. Trotzdem hätte ich mehr Geld bekommen, wenn mein Kind reif geboren wäre. Du argumentierst, dass das Geld vor der Geburt vom Arbeitgeber kommt, dann 12 Monate Elterngeld bezahlt wird. Das stimmt ja alles. Man bekommt immer Geld bis zur Geburt + 12 Monate. Trotzdem hätte ich 2 Monate länger Geld bezogen, wenn ich kein Frühchen gehabt hätte. So habe ich mein letztes Elterngeld im Oktober bekommen, wenns am ET geboren wäre, hätte ich Geld bis Dezember bekommen (meiner kam 9 Wochen zu früh). Aber was sowieso nicht mit Geld zu bezahlen ist, ist das Leben und die Gesundheit unserer Kinder. Geld würde halt einiges leichter machen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 18.01.2014, 22:25



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Hallo, ich hab Dir ja in dem anderen Post schon geantwortet. Ich befürchte, eine Klage hätte keinen Erfolg. Elterngeld wird für alle 12 Monate gezahlt, und mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Sie sind ja gleichgestellt. Wenn, dann müsste wohl die Rechtslage verändert werden. Wir werden uns wohl damit abfinden müssen... Wenn Du klagst, gib mir bitte Bescheid, was rausgekommen ist. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 18.01.2014, 22:29



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Ich raffe die Benachteiligung nach wie vor nicht. Wäre ich zwei Monate später schwanger geworden hätte ich auch länger Geld bekommen. Hätte ich 2 Wochen übertragen und nicht 2 Wochen vor ET einen KS gehabt hätte ich einen Monat länger Geld bekommen. Es ist aber entscheidend wann das Kind tatsächlich da ist,und ab da wird gezahlt. Und da ist da, egal ob zu früh, pünktlich oder zu spät, alle bekommen 12x Elterngeld. Nehmen wir zwei Frauen, immer seit Jahren 1000€ netto. Eine bekommt ihr Baby pünktlich, sie bekommt noch 2x 1000€ und 10x 650€ Sind zusammen 8500€ nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag. Zweite Frau bekommt 3x 1000€ und 9x 650€ , macht zusammen 8850€ bis zum ersten Geburtstag. Finanziell also besser als schlechter ab Geburt. Betrogen um die Zeit der Vorbereitung, Sachen kaufen vielleicht, die Ruhe ohne Arbeit noch einmal zu genießen, klar, keine Frage, aber in der Kernfrage geht es ja um die Finanzen. Benachteiligt finde ich sind die, die durch die Frühgeburt vielleicht Monate mit Gehalt verlieren und dadurch dann das Elterngeld weniger wird, weil man vielleicht die 12 Monate mit Gehalt nicht zusammenbekommt. Die verlieren dann übers Jahr gesehen wirklich Geld wenn es den Schnitt runterreißt.

von Sternenschnuppe am 19.01.2014, 00:49



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Udn um die ganze Ungerechtigkeit noch zu toppen, was machen Mütter die erst sehr spät von der Schwangerschaft erfahren? haben dei dann auch verlorene zeit? Wie sieht es aus wenn dieser Frau eigentlich ein BV zustehen würde, müßte ihr dann eine Entschädigung dafür gezahlt werden das sie trotzdem arbeiten gegangen ist? Was ich wirklich ungerecht finde ist, wenn eine Mutter ihr Kind normal bis zur Geburt austrägt oder bis kurz davor. und dann verstirbt es. Es gilt also nach gesetzlichen Grundlagen auch als "Mensch", sprich geburtsurkunde usw. Da werden zwei Menschen Eltern - und dürfen nach einer kurzen Krankschreibung wieder arbeiten gehen. Als wäre nichts geschehen....

Mitglied inaktiv - 19.01.2014, 11:22



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Eltern die ihr Kind kurz vor, bei der oder kurz nach der Geburt verlieren, haben ganz normalen Mutterschutz. Nix mit kurzer Krankschreibung. Ab 500 Gramm Geburtsgewicht gibt es auch Mutterschutz.

von -chOcO- am 19.01.2014, 12:24



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Liebe Luvi, ich finde Deine Argumentation absolut nicht schlüssig. Sowohl "Reifchen" als auch Frühcheneltern bekommen maximal 14 Monate (wenn sich der Vater mindestens um 2 Monate beteiligt) nach der Geburt Leistungen. Frühcheneltern durch die verlaengerte Mutterschutz nach der Geburt etwas mehr, Reifcheneltern durch die 8 Wochen MUtterschutz etwas weniger. Aber beide bekommen für den genau gleichen Zeitraum Leistungen. Unterschied ist nur, dass Frühcheneltern eine kürzere Schwangerschaft hatten und somit nicht oder nicht im vollem Umfang Mutterschutz vor der Gebur hatten - hier gibt es aber keinen finanziellen Nachteile da diese Mütter ja dann Arbeitslohn bekommen haben. Somit liegt m.E: schlichtweg keine Benachteiligung vor.

von Fuchsina am 19.01.2014, 19:40



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OK, dann mag das inzwischen geändert worden sein. Ist auch schon einige Jahre her. Oder das Kleine hatte die 500g Marke nicht erreicht. Ich weiß nur, warum auch immer hatte sie damals keinen Mutterschutz. Sie durften das Kind nicht einmal beerdigen.

Mitglied inaktiv - 19.01.2014, 19:47



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Hallo Luvi, ich fürchte auch, dass eine Klage keinen Erfolg hätte, vor allem weiß ja keiner, ob und wieviele Frühcheneltern schon geklagt haben. Wir haben jetzt mal Widerspruch eingelegt und dann schauen wir weiter. Bei uns ist es so, dass mein Mann eigentlich die 12 Monate Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen wollte. Das Elterngeld wurde nun auf 10 Monate gekürzt bei ihm, weil ich ja bereits 4 Monate "Elterngeld" bezogen hab. Jetzt muss er hoffen, dass ihn sein Arbeitgeber 2 Monate früher wieder anfangen lässt zu arbeiten, weil leider können wir es uns nicht leisten, dass wir zwei Monate nur mein Gehalt haben. Lg

von M@mi am 19.01.2014, 21:23



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Hallo noch mal, ich drück Euch die Daumen, dass es klappt, dass Dein Mann früher anfangen kann. Wenn nicht, gibts auch die Möglichkeit, dass ihr vorrübergehend Kinderzuschlag und Wohngeld bekommt. Dazu darf man aber bestimmte Einkommensgrenzen nicht unter bzw. überschreiten. Liebe Grüße und viel Erfolg Luvi

von luvi am 19.01.2014, 21:49



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Hallo zusammen, jetzt sag ich noch mal was und dann ist Schluß. Ich kann Eure Argumentation verstehen, sie ist ja auch logisch richtig. Bevor ich ein Frühchen hatte, hätte ich wohl genauso argumentiert. Auch bei meinem Großen, der 2 Wochen zu früh kam, wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich länger Elterngeld gerecht gefunden hätte. Es ist wohl eher so, dass man vielleicht gerade als Frühcheneltern gerne mehr Zeit bei seinem Kind zu Hause wäre, und sich das finanziell aber nicht leisten kann. Nachdem das Kind schon Wochen oder monatelang im Krankenhaus war, man sehr viel Zeit aufwendet um von einem Arzt / Therapie zur anderen zu fahren, möchte man wahrscheinlich sein Kind gerne länger selbst betreuen, gerade wenn es seinem Alter noch nicht entsprechend entwickelt ist. Manche Kinder kommen ja erst aus dem Krankenhaus raus, wenn der Mutterschutz schon vorbei ist. Sie haben dann, wenn überhaupt das Gewicht und die Reife eines Neugeborenen. Ich denke auch, dass der verlängerte Mutterschutz ursprünglich mal dazu da war, dass Frühcheneltern länger zu Hause bleiben können und nicht nach 8 Wochen schon wieder zu arbeiten beginnen müssen, wie das früher mal war. Inzwischen gibts aber das doch vergleichsweise hohe Elterngeld, so dass viele Mütter sowieso ein Jahr zu Hause bleiben. Ich denke, dass als das Elterngeld eingeführt worden ist, nicht daran gedacht worden ist, die Vorteile des verlängerten Mutterschutzes beizubehalten. Aber das ist nur meine Theorie. Vielleicht ist sie etwas weit her geholt. Nix für ungut. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 19.01.2014, 22:08



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Verstehe ich ja, erst recht das man auch wo länger daheim bleiben will. Nur, jetzt schau es mal so. Wir hatten zB bei der geburt recht heftige Komplikationen, Endspiel ich war unten mehr oder minder überall gerissen/genäht, Sohenmann hatte die eine Körperhälfte komplett verzogen. Auch ich mußte, kaum daheim angekommen, mit dem Kind schon wieder ins KH. Nach der Entlassung waren dann erst einmal Krankengymnastik, weitere Untersuchungen, usw angesagt. Ich selbst, schon alleine wegen des Blutverlustes, nicht wirklich 100% fit. Verlängerten Mutterschutz hatte ich trotzdem nicht. Und nach einem Jahr ar genauso arbeiten angesagt wie bei anderen - und da obwohl mein Sohn absolut noch gar nicht soweit war wegen Fremdbtreuung. Wir mussten da beide durch. Ich weiß, Frühchen ist noch einmal um einiges heftiger, will das nicht abwerten. Es soll Dir nur zeigen, auch bei termingerechter Austragung kann es nötig sein, das die Kleinen um einiges länger benötigen bzw mehr Aufwendungen brauchen. Und auch da wird es nicht entsprechend gewertet.

Mitglied inaktiv - 19.01.2014, 23:29



Antwort auf: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ungerechtigkeit-beim-Elterngeld_111846.htm

Geht das hier in eure Richtung: Gericht: Hessisches LSG Datum: 26. September 2011 Aktenzeichen: L 6 EG 4/09 Fundstelle: openJur 2012, 35032 "Im Falle einer vorzeitigen Geburt des Kindes wird auch das vor dem errechneten Geburtstermin gezahlte Mutterschaftsgeld auf das zustehende Elterngeld angerechnet. Eine Verkürzung der Dauer des Bezugs von Elterngeld aufgrund der Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist ist weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden." Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.01.2014, 21:54



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