Sehr geehrte Frau Bader! Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Angestellte, Landkreis). Da der AP weit entfernt ist, möchte ich gerne für eine gewisse Zeit noch in unserer Stadt ein paar Stunden arbeiten. Es wäre nicht derselbe AG. Später möchte ich voraussichtlich zum meinem AP zurückkehren. Kind ist erst 1 Jahr alt. Die Tätigkeit könnte evtl. genau die gleiche sein oder ich könnte auch etwas leicht anderes machen. Wie ist die rechtliche Regelung? Was muss ich meinem AG gegenüber beachten? Was für die Renten-/Steuersituation? Danke! Mit freundlichem Gruß, LinasMamma
von LinasMamma am 29.05.2011, 15:37