Ich fülle gerade diesen Monsteratrag aus und bin etwas unsicher, was meine Honorartätigkeit betrifft. ich habe einen "normalen" Job, einen 400€ Job und eine Honorartätigkeit, die nach Stunden bezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Dozentenstelle. Der dazugehörige Arbeitgeber sagt mir nun, dass er glaubt, dass diese Tätigkeit nicht bei der Ermittlung des Elterngeldes berücksichtigt wird, da keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen sind. Ist das richtig? Er möchte nun die Arbeitgeberbescheinigung nicht ausfüllen.
Ich dachte, dass jedes Einkommen ausser Mieteinnahmen berücksichtigt wird.
Vielen Dank im Voraus!!
Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 12:44
Antwort auf:
Honorartätigkeit und Elterngeld
Hallo,
warum soll das denn nicht zählen? Dann würden Selbstständige ja nichts bekommen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2008
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Honorartätigkeit und Elterngeld
Ich habe mich auch gewundert, warum der Arbeitgeber so argumentiert. Reichen denn zur Not die von mir erstellten Rechnungen mit Kontoauszügen für den Antrag aus?
Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 16:14
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Honorartätigkeit und Elterngeld
Als Honorarkraft hast Du keinen AG, also würde ich als Dein Honorar-Vertragspartner auch keine AG-Bescheinigung ausfüllen!
Du schreibs Rechnungen o. ä.
Das muss genügen.
Zur Not eben noch die passenden Kontoauszüge.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 22:00