Hallo, mein Sohn und ich haben kürzlich als Fotomodelle "gearbeitet". Als Honorar bekommen wir die Bilder und das Babybuch welches nun neu aufgelegt wird. Wir sind gefragt worden, ob wir Lust hätten das öfters zu machen. Nun soll mein Sohn 200 Euro für ein weiteres Fotoshooting erhalten. Ich bekomme zur Zeit Elterngeld und möchte natürlich nicht, dass uns das Honorar dann abgezogen wird. Schließlich "arbeitet" er ja. Wie verhält es sich dann mit der Steuer, muß ich für ihn eine Steuererklärung machen? LG Anne
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 19:46