Liebe Frau Bader,
in meinem Erziehungsurlaub möchte ich nunmehr selbständig im Homeoffice arbeiten. Ich habe kein eigenes Zimmer dafür, kann also kein Arbeitszimmer bei der Steuer geltend machen. Aber ich habe eine Arbeitsecke. Kann ich außer Möbelanschaffung und Arbeitsmaterial hier nichts absetzen? Ganz wichtig: kann ich denn den Strom pauschal ansetzen - ich meine, den ganzen Tag läuft der Computer geschäftlich, das kostet ja auch Geld. Wie wird das gehandhabt? (einen Steuerberater möchte ich noch nicht konsultieren aus Kostengründen. Vielleicht können Sie mir aber auf meine Frage wenigstens kurz antworten?? Vielen Dank!!)
Grüße
Christina Zimmermann
Mitglied inaktiv - 22.09.2000, 18:31
Antwort auf:
Homeoffice im Erziehungsurlaub
Liebe Christina, wie Sie schon richtig sagen, ich bin Jurist und kein Steuerberater. Außerdem hat die Frage auch nicht wirklich was mit dem Forum zu tun.
Ein Arb.zimmer kann man grds. nur dann absetzen, wenn es zu mehr als 50 % der Erwerbstätigkeit dient. Dann muß man die entstandenen Werbungskosten/ Betriebsausgaben nachweisen.
Wie wollen Sie das mit dem Strom machen? Da gibt es ja keinen Einzelnachweis wie beim Telefon. Ich denke, daß wird schwierig, zumal das Arbeitszimmer nicht wirklich räumlich getrennt ist.
Fragen Sie einfach im Finanzamt bei Ihrem Sachbearbeiter nach, es gibt in den meisten Städten auch Vereine, die solche Fragen beantworten können.
Gruß,
NB
Ausku
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2000