Hallo Frau Bader,
ich habe das höhere EZ für 1 Jahr beantragt. Heißt das nun, dass ich kein EZ mehr beantragen kann, wenn ich ev. doch die Elternzeit verlängern will oder muss, oder sie bis irgendwann bis zum 8. Lebensjahr nochmal in Anspruch nehmen will??
LG Barbara
Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 10:28
Antwort auf:
Höheres Erziehungsgeld und dann nix mehr??
Hallo,
stimmt leider.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2002
Antwort auf:
Höheres Erziehungsgeld und dann nix mehr??
Hallo,
wenn Du das budgettierte Erziehungsgeld, als monatlich € 460,-- in Anspruch genommen hast, bekommst Du im zweiten Jahr nichts mehr, auch wenn Du noch länger im Erziehungsurlaub bist.
Gruß
Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 19:21