Frage: Höhe des Unterhalts

Hallo, ich habe jetzt mal ne sau doofe Frage zum Kindesunterhalt. Mein Sohn ist jetzt 9 Jahre alt. Laut Jugendamt müßte sein Erzeuger 175,88 €uro Unterhalt zahlen. Mein Freund zahlt für seine fünf Jahre alte Tochter 188 €uro Unterhalt. Das stimmt doch was nicht, oder??? Laut der Düsseldorfer Tabelle auf der Seite Mein Recht.de müßte mein Ex 260 €uro zahlen. Warum tut das Jugendamt nichts?? Kann ich selbst etwas tun, um die noch aussthehenden Zahlungen (bekomme seit 06.01 Unterhaltsvorschuß!) und regelmäßige Zahlungen vom KV in voller Höhe zu bekommen? Warum machen die Jugendämter solche Unterschiede beim Unterhalt? Ich fühle mich total hilflos und habe eine stinkwut im Bauch!! Der KV lebt und arbeitet seit Aug.99 in Italien und ist nur seinem Kind Unterhaltspflichtig. Er hat keine weiteren Kinder und ist auch nicht verheiratet. Er lebt mit seiner Freundin zusammen, die jedoch auch arbeitet. Gruß eine verzweifelte Hexe

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 13:12



Antwort auf: Höhe des Unterhalts

Oder ist dein Sohn ein Möhrchen? Spass bei Seite. Entscheidend für die Höhe des Kindesunterhaltes ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, also hier das Einkommen des Vaters. Von den in der Tabelle angegebenem Unterhalt kann i.d.R. das halbe Kindergeld, das die Mutter voll ausgezahlt bekommt, abgezogen werden, darum ist der zu zahlende Betrag um 50%KiGeld geringer,als der Tabellenwert. Eine Änderung des Unterhaltes kann regelmässig nur alle 2 Jahre erfolgen. Wann wurde zuletzt der Kindesunterhalt bestimmt? Kann es sein, dass dein Freund nach der neuen und der Vater nach der alten zahlen muss? Die Tabelle wurde zuletzt im Juli 2001 geändert. Ausserdem kommt eine Neuberechnung auch dann in Frage, wenn sich das Einkommen um mind. 10% verändert hat. Das muss glaubhaft dargelegt werden. Gruss

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 14:02



Antwort auf: Höhe des Unterhalts

Hallo Rainer, nein, mein Sohn ist kein möhrchen :-) Aber der KV ist trotzdem ein Erzeuger ;-) Er mit mir gemeinsam das Kind in die Welt gesetzt und sich dann nicht mehr darum gekümmert. Weder finanziell noch persönlich!! Soviel ich weiß, darf man das Kindergeld nicht mehr auf den Unterhalt anrechnen. Das Jugendamt erwirkt schon seit 01.01 einen neuen Titel. Das ganze liegt immer noch beim Gericht und ist noch nciht durch! Bis ich den Titel habe, kann ich gleich schon wieder den nächsten beantragen, oder wie??? :-( Das Problem ist, dass er damals, als der Unterhalt berechnet wurde, bei seinem Vater beschäftigt war und laut Lohnbescheinigun "nur" 2000 DM netto verdiente. ICh wußte jedoch, dass er 3000 Dm ausbezahlt bekommt :-( Das zweite Problem ist jetzt, er lebt in Italien und ist bei seinem Onkel beschäftigt. Also bekomme ich doch da auch wieder eine getürckte Lohnbescheinigung. Meinem Freund hat er erzählt, er sei jetzt Meister (was nie und nimmer sein kann!! Außer er hat sich den Titel gekauft!) Außerdem hat er ein neues Mottarrad gekauft und seine neue Wohnung komplett neu eingerichtet. ALso muss ja Geld da sein, nur für sein Kind nicht!! Also kann ich nur von der untersten Stufe ausgehen. Ds Jugendamt tut meiner Meinung nach nicht viel, um an das Geld zu kommen. Kann ich da mit einem Anwalt evtl. mehr erreichen?? Gruß Hexe

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 14:43



Antwort auf: Höhe des Unterhalts

Hi Hexe, ich hoffe für euch, dass er nicht noch einen Vetter im Iran hat, für den er arbeiten könnte, dann würde es so richtig abgehen ;o) Das mit den getürckten Lohnabrechnungen sehe ich nicht ganz ein. Lasst euch die Steuererklärung des vergangenen Jahre vorlegen, das könnt ihr ebenso fordern. Und irgendwie muss sein Onkel das mit seinem Lohn ja auch verbuchen... ich meine auch vor der Steuer. Wenn die das alles an der Steuer vorbei machen, kannst du natürlich kaum was bewirken, solange es nicht ernsthafte Beweise dafür gibt. Das Kindergeld kann man immer noch abziehen, WENN der Kindesunterhalt wenigstens 135%vom Regelsatz (minus 50%KiGeld = -77€) beträgt. Das wäre bei der ersten Altersstufe 177€. Habe die Tabelle gerad nicht vorliegen, kann also nicht sagen, wie hoch der für die zweite Stufe ist... Ob ein Anwalt effektiver ist, kann man nicht sagen... es liegt immer am Einsatz des einzelnen. Sicherlich wird es durch den Aufenthalt in Italien nicht schneller. Ich drücke euch die Daumen. Gruss

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 16:28



Antwort auf: Höhe des Unterhalts

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Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 20:37



Antwort auf: Höhe des Unterhalts

Hallo Sunnymausi, das ist mir schon klar. Aber es kann nicht sein, dass er in saus und braust lebt und sein Sohn muss sich mit nterhaltsvorschuss abspeisen lassen, weil sein Vater kein Geld für ihn hat!! Er ist angeblich Malermeister und arbeitet in dem Betrieb seines Onkels. Er hat sogar mal behauptet, dass der Onkel die Firma ihm und seinem Cousin überschrieben hat. Sie verdienen auch sehr viel. Hat er zumindest mir gegenüber behauptet. Er kann sich ein neues Motorad leisten, kann sich ein neues Auto kaufen, hat eine schöne große Wohnung neu eingerichtet. Aber um seinen Sohn den Unterhalt zu zahlen hat er komischer Weise keinen Cent übrig!!! Und dann ist er "nur" seinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig. Da ist es doch das mind., dass er wenigstens den niedrigsten Satz in der zweiten Altersklasse zahlt, oder nicht?? Aber er ist ja sogar unter dem niedrigsten Satz für die erste Altersklasse und das verstehe ich nicht!!! Ich war alleinerziehend, habe seit eineinhalb Jahren wieder einen Lebenspartner und mit ihm zusammen auch ein Kind. Komischer Weise konnte ich mir kein neues Auto oder Motorrad leisten, nicht mal ein gebrauchtes Auto. Obwohl ich voll arbeiten ging, als ich noch alleine war. Das hat nichts mit Neid zu tun! Gruß Hexe

Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 09:26



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