Hallo Frau Bader,
ich werde in kürze mein 1. Kind bekommen (Stichtag 4.8.15) und möchte Elterngeld für 1 Jahr beantragen. Wir hätten gerne im Anschluss danach ein 2. Kind. Meine Frage ist nun, wann müsste ich das 2. Kind bekommen bzw. schwanger werden, damit das Elterngeld für das 2.Kind anhand des Einkommens von vor der 1. Schwangerschaft als Basis genommen werden kann??? (Zur Info: ich bin Beamtin und beziehe kein Mutterschaftsgeld).
LG
von
boohman
am 23.07.2015, 13:06
Antwort auf:
Höhe des Elterngeldes für 2. Kind während der Bezugsdauer für das 1. Kind
Hallo,
bis zum 1. Geb.
Meine Schwiegermutter hat das geschafft.Geb.-Daten:
08.06.66
09.06.67
13.06.68
...und noch ein älteres Kind....Respekt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2015
Antwort auf:
Höhe des Elterngeldes für 2. Kind während der Bezugsdauer für das 1. Kind
Du solltest spätestens entbinden wenn Kind 1 13-14 Monate alt ist.
Dann wird durch den Geschwisterbonus das gleiche Elterngeld herauskommen.
Willst Du die gleichen Gehälter als Grundlage musst Du entbinden bevor Kind 1 den ersten Geburtstag feiert.
Fazit : Innerhalb der ersten vier Monate nach Geburt wieder schwanger sein.
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2015, 13:43