Hallo Frau Bader...
Bin immer noch ganz durcheinander, weil mir mein Chef jetzt offenbart hat, daß er mich nach meiner EZ nicht wieder einstellen wird! (Meine Abteilung wurde damals wärend meiner SS geschlossen, und hätte ich da keinen Kündigungsschutz gehabt wäre ich damals schon gekündigt worden). Jetzt muß ich mich nach 14 Jahren arbeiten zum ersten mal in meinem Leben Arbeitssuchend melden.
Ich habe bin jetzt immer Vollzeit gearbeitet, kann aber jetzt durch meine Tochter nur noch Teilzeit arbeiten.
Wenn ich mich nun Arbeitssuchend melde aber nur Teilzeit arbeiten kann, wie wird dann das Arbeitslosengeld gerechnet? Trotzdem 67% von meinem Nettoeinkommen vor der Elternzeit oder ist es weniger?
Bedanke mich schon mal im Vorfeld für Ihre Antwort, bin nämlich dringend auf das Geld angewiesen.
Und noch eine kurze Frage:
Ich würde gerne in meinem alten Beruf weiterarbeiten! Kann mich das AA jetzt nach "überall" vermitteln oder kann ich auf meinen damaligen Beruf bestehen?
Liebe Grüße,
Conny
Mitglied inaktiv - 17.11.2005, 17:13
Antwort auf:
Höhe des Arbeitslosengeldes bei Teilzeitkraft
Hallo,
meine beiden Vorrednerinnen haben leider recht....
Wenn man dem Arbeitsmarkt nur teilweose zur Verfügung steht bekommt man nur anteilig Leidtungen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2005
Antwort auf:
Höhe des Arbeitslosengeldes bei Teilzeitkraft
Hallo Conny,
ich stehe vor einem gleichen Dilemma. Wie lange hast Du denn Elternzeit genommen? Denn Achtung, nach 2 Jahren wird dir vom Arbeitsamt nochmal was abgezogen da man ja "schon so lange" aus dem Berufsleben raus ist. Die 67% bleiben aber schon. Allerdings wirst du nach deiner Qualifikation bewertet. Bei Teilzeit bekommst Du das AG auch nur anteilig - lachhaft wenig.
Ich musste 3 Jahre zu Hause bleiben, da mein Sohn mehrere Ops hinter sich hat und entsprechend betreut und zu Krankengymnastik musste - jetzt bin ich die Dumme.
Man sollte es sich heutzutage wirklich gut überlegen ein Kind zu bekommen - mitunter setzt man da seine ganze Existenz aufs Spiel.
Aber ich will dir keine Angst machen und drücke dir die Daumen das alles gut klappt.
Vermittelbar bist Du in deinem Umkreis. Das heißt 4 Stunden Arbeitszeit + 2 Stunden Fahrtzeit (hin und Rück) mußt du einkalkulieren zumindest ist es hier bei uns so (Hanau, Nähe FfM).
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 17.11.2005, 17:28
Antwort auf:
Höhe des Arbeitslosengeldes bei Teilzeitkraft
du kannst auch in ähnliche berufe vermittelt werden. alle berufe, die du theoretisch ausüben kannst, werden dir angeboten. ein anrecht auf deinen alten beruf hast du nicht.
gruß!
Mitglied inaktiv - 17.11.2005, 17:38