Hallo Frau Bader, bei der Bestimmung der Abfindungshöhe zählt ja die Betriebszugehörigkeit. Ich gehöre 6 Jahre zum Unternehmen, war aber 5 davon in Elternzeit. Gilt die Elternzeit nicht für die Abfindungshöhe? (behauptet mein AG) Danke. Viele Grüße lieber ohne Namen
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 20:43