Höhe Krankengeld nach Ende Elternzeit mit TZ und Wiederaufnahme in Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Krankengeld nach Ende Elternzeit mit TZ und Wiederaufnahme in Vollzeit

Ich habe während meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet (und "Elterngeld Plus" bezogen). Nach Ende der Elternzeit habe ich in Vollzeit meine Beschäftigung wieder aufgenommen und bin nach ca. zwei Wochen erkrankt. Die Lohnfortzahlung ist nun beendet. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nun auf Basis des Teilzeitlohns während der Elternzeit berechnet (Begründung: Bemessungszeitraum im Monat vor Beginn Arbeitsunfähigkeit, also wärend der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung). Das Krankengeld fällt damit sehr gering aus. Ich bin der Meinung, dass dies nicht korrekt ist. Ich habe meine Stelle ja in Vollzeit wieder aufgenommen und bin erst dann erkrankt. Es war vor Beginn der Erkrankung nur noch keine Abrechnung erstellt. Sollte nicht das Krankengeld dann auf Basis eines Teilmonats geschätzt werden, um das korrekte Einkommen abzubilden? Wieso bin ich schlechtergestellt, wenn ich in der Elternzeit gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen

von Gartenfreund am 17.06.2019, 13:19



Antwort auf: Höhe Krankengeld nach Ende Elternzeit mit TZ und Wiederaufnahme in Vollzeit

Hallo, das bestimmt sich nach § 47 SGB V. Entscheidend ist dabei das laufende Brutto-Arbeitsentgelt.Erhöhungen des Arbeitsentgelts sind bei der Regelentgeltberechnung zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanspruch auf die erhöhten Zahlungen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit entstanden ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Höhe Krankengeld nach Ende Elternzeit mit TZ und Wiederaufnahme in Vollzeit

Dass ich nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten werde, war ja von vornherein vorgesehen. Die Teilzeit war nur in der Elternzeit vereinbart. Der Rechtsanspruch auf den Vollzeitlohn ist damit vor Beginn entstanden, oder? Das würde ja tatsächlich heißen, dass die Krankenkasse den Vollzeitlohn als Berechnungsgrundlage ansetzen müsste?

von Gartenfreund am 17.06.2019, 15:09



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