Höhe Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, hallo zusammen, meine Frage ist etwas kompliziert, aber ich hoffe, diese einigermaßen verständlich ausdrücken zu können. Eine Arbeitnehmerin erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe der Differenz zwischen ihrem gesetzlichen Netto der 3 letzten abgerechneten Monate und den 13,- € täglich, die sie von der Krankenkasse erhält. OK soweit verstanden! Aber wie ist es bei einer Arbeitnehmerin, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Hier heißt es: ...erhält einen Zuschuss zwischen den 13,- € täglich und dem gesetzlichen Netto. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Beitragsanteile zur gesetzlichen Krankenkasse (der Beitragszuschuss zu einer privaten Krankenkasse wird schon nicht zum Bruttoentgelt gerechnet, ist daher nicht noch einmal abzuziehen, s. o.), zur Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Heißt das, das die freiwilligen KV- und PV-Beiträge gar nicht vom Brutto abgezogen werden dürfen und das Netto daher höher ist? Denn die Beiträge (KV und PV) sind ja freiwillig und nicht gesetzlich! Eine freiwillig Versicherte muss sich außerdem während der Elternzeit weiter freiwillig versichern (ca. 140,- € pro Monat), da wäre es doch nur fair, wenn sie auch einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält. Ist das so? Vielen Dank schon mal für eure/Ihre Meinung...

von wonder_leo am 11.04.2013, 14:00



Antwort auf: Höhe Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo, so kompliziert würde ich gar nicht denken. nach meiner Meinung wird es im Ergebnis genauso gerechnet wie bei Pflichtversicherten. Erst Abzug KK dann Berechnung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2013



Antwort auf: Höhe Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Das ist richtig, es gibt hierzu auch eine Entscheidung des LAG Muenchen. Der KKBeitrag darf nicht abgezogen werden. LG

von Lina_100 am 12.04.2013, 18:13



Antwort auf: Höhe Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

(LAG München, Urteil vom 27.11.2009, Az. 3 Sa 652/09)

von Lina_100 am 12.04.2013, 18:17



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