Hallo Frau Bader,
Sie hatten mir freundlicherweise schon auf meine Frage von gestern geantwortet - allerdings schrieben Sie etwas zur Berechnung des Elterngeldes.
Meine Frage wäre jedoch wie sich der AG-Zuschuss bei vorzeitiger Beendigung der EZ von Kind 1 wegen beginnendem Mutterschutz Kind 2 berechnet - ob an Höhe des Teilzeitentgeltes oder an Höhe des dann wieder auflebenden Vollzeitvertrages und in welchem Gesetz, Paragraphen das nachzulesen ist.
Hier schicke ich noch einmal meine Frage von gestern dazu:
Hallo,
ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit mit dem 1. Kind, habe aber bei meinem Arbeitgeber einen befristeten Teilzeitvertrag, der an die Elternzeit gebunden ist (Vollzeitvertrag ruht zurzeit). Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger und werde die jetzige Elternzeit einen Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden. Nun habe ich gehört, dass in diesem Falle mein Vollzeitvertrag wieder auflebt und ich Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes bekomme. Stimmt das ? Wenn ja, wo kann man das offiziell nachlesen ?
Mein Arbeitgeber meint nämlich, er wird es an der Höhe der letzten drei Kalendermonate berechnen, wo ich ja Teilzeitgehalt bekommen habe. Welchen Paragraphen oder welches Schreiben kann ich dem AG vorlegen, damit er mir glaubt und ich mein volles Mutterschaftsgeld bekomme ?
An welche Stelle kann ich wenden, wenn er sich dennoch weigern sollte ?
Lieben Dank für Ihre Bemühungen.
MfG
Stella0606
von
Stella0606
am 01.10.2014, 21:10
Antwort auf:
Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Beendigung EZ Kind 2
Hallos,
das steht doch auch dabei. Sie ahben Anspruch auf MG nach dem VZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2014
Antwort auf:
Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Beendigung EZ Kind 2
Da kannst du deinem AG diese Antwort vom Familienminsterium zeigen:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.10.2014, 22:48
Antwort auf:
Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Beendigung EZ Kind 2
Hi,
exakt diesen Fall hatte ich gerade auch. Da ich von diversen Stellen äußerst unterschiedliche - und eigentlich nie die richtige Antwort bekommen habe, möchte ich es hier nochmals niederschreiben:
Wenn die EZ von Kind 1 einen Tag vor Start Mutterschutz von Kind 2 im unten beschriebenen Szenario gekündigt wird, wird das Mutterschaftsgeld auf Basis des "alten" Vollzeitgehaltes bezahlt!
Sehr kompetente Auskunft habe ich dazu bei der Hotline des Familienministeriums bekommen - inklusive der passenden Lektüre Online unter Angabe der Passagen, in denen das geregelt ist. Sie haben auch angeboten, dass der AG sich melden kann, sollte er noch Fragen haben.
Und dann noch ein Punkt: als Arbeitnehmer muss man gegenüber dem Arbeitgeber auch keinesfalls ein schlechtes Gewissen haben, da das Mutterschaftsgeld aus einem Umlagetopf genommen wird, in den alle Arbeitgeber einbezahlen (selbst wenn sie nur männliche Angestellt haben sollten). Sprich für den Arbeitgeber entstehen keine höheren Kosten.
Viel Freude mit dem 2. Baby :-)
von
Debi1412
am 23.10.2014, 20:55