Hilfeee dringend!...Elterngeldangelegenheit stimmt doch vorne und hinten nicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hilfeee dringend!...Elterngeldangelegenheit stimmt doch vorne und hinten nicht

Guten Tag Frau Bader, Also es geht um meinen Elterngeldantrag für meine beiden Jungs (geb. am 29.09.13. Ich bleibe zwei Jahre zu Hause und habe einen durchschnittlichen netto Verdienst von 1222,75€ (letzten 12 monate). Mein Ehemann muss weiter arbeiten. Ich habe beide Elterngeldanträge abgeschickt und folgendes kam dabei raus 1.zwilling jerome 472,44€ 2. Zwilling Joel 300,00€ Meine Fragen dazu: 1. Man bekommt doch für jedes Kind elterngeld (min. 300€+ zwillingsbonus 300€) warum bekomme ich dann für Joel nur 300 statt 600€? 2. für die Berechnung des elterngeldantrags wird doch der durchschnitllcihe bruttoverdienst abzgl. Eines pauschalen Zinssatzes von ca. 21% abgezogen (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.). Damals wurde doch der nettoverdienst berechnet mit 67%, abzgl. Werbungskosten usw.? 3. wird der zwillingsbonus auch durch zwei geteilt, da ich ja zwei Jahre elternzeit nehme, oder wird dieser pauschal draufgerechnet? Tickt meine Eterngeldstelle noch richtig, oder bin ich nur völlig überfordert mit meinen Anträgen? :) Bitte um schnelle Antwort, da ich wegen der Angelegenheit schon fast 2 monate kein Geld mehr bekomme. Vielen Lieben Dank im voraus LG Jenny

von Jenny-B am 21.02.2014, 14:24



Antwort auf: Hilfeee dringend!...Elterngeldangelegenheit stimmt doch vorne und hinten nicht

Hallo, Wie bei Ein-Kind-Geburten ersetzt das Elterngeld auch bei Mehrlingsgeburten das Erwerbseinkommen, das dem betreuenden Elternteil nach der Geburt ausfällt. Dies sind monatlich mindestens 300 Euro - auch für nicht erwerbstätige Eltern - und höchstens 1.800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten besteht dieser Elterngeldanspruch nun für jedes einzelne Mehrlingskind. Zum einkommensabhängigen Elterngeld kommen Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für das zweite Mehrlingskind hinzu. Das bedeutet, der Elterngeldbetrag wird bei jedem Mehrlingskind um die Zuschläge für die jeweils anderen Mehrlingskinder erhöht.Nutzt ein Elternteil monatlich das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge nicht für alle Mehrlingskinder in voller Höhe gezahlt. Sondern: Nur das Elterngeld für das älteste Kind wird in voller Höhe gezahlt - und dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder angerechnet. Vom Elterngeld für ein jüngeres Mehrlingskind bleibt aber immer ein Betrag von der Anrechnung frei: Bei Zwillingen bleiben zweimal 300 Euro anrechnungsfrei. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



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Wie lange lässt Du es Dir denn auszahlen ? Bem beten fehlt der Zwillingsbonus denke ich.

von Sternenschnuppe am 21.02.2014, 14:28



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Auf zwei Jahre... Meinst du bei beiden fehlt der zwillingsbonus?

von Jenny-B am 21.02.2014, 14:34



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Beim ersten meinte ich. Doofes Pad. Auf zwei Jahre kommt es als reines Elterngeld doch hin wenn man das verdoppelt. Der zweite bekommt den Mindestsatz + Geschwisterbonus , sind also 600€, geteilt sind es 300. Das passt. Aber beim ersten fehlt denke ich der Geschwisterbonus. Müssten also 150€ mehr sein. Sind da denn keine Berechnungsbögen bei ? Für die ersten beiden Monate musst Du auch was bekommen. Dadurch dass das Elterngeld höher ist als Dein Einkommen war kann nicht alles mit dem Mutterschutzlohn verrechnet werden.

von Sternenschnuppe am 21.02.2014, 14:46



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Also berechnungsbögen sind dabei aber wie gesagt nach dem " alten stand" berechnet. Und nach den ganzen Berechnungen steht einfach unten drunter " erhöhungsbetrag für Mehrlinge: bei zwillingen = 300,-€ bei beiden. Also denke ich dass der Betrag pauschal dazu kommt, also nicht durch zwei. Der wurde ja auch nicht in der Berechnung aufgeführt

von Jenny-B am 21.02.2014, 15:03



Antwort auf: Hilfeee dringend!...Elterngeldangelegenheit stimmt doch vorne und hinten nicht

Hallo, Frag doch auch mal im Mehrlingsforum nach. Du bekommst für jeden Zwilling 300 Euro Zwillingsbonus. also Elterngeld aus Gehalt + 300 Euro für Zwilling 1 + 300 Euro (Mindestbestrag) + 300 Euro für Zwilling 2. Und das Ganze geteilt durch 2, da auf 2 Jahre aufgeteilt. Ob Du wirklich zum Mutterschaftsgeld noch was dazu bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Wäre eigentlich logisch, doch die EG-Stellen machen es glaube ich nicht. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 21.02.2014, 20:34