Liebe Frau Bader, ich habe beim Jugendamt um Hilfe bei der Betreuung meiner Kinder gebeten. Ich habe 5 Kinder, der Kleinste (^18 Mon.) hat eine Halbseitenlähmung und viele Termine, die leider manchmal auch über halbe Tage gehen. Während dieser Zeit benötige ich Hilfe in der Betreuung der anderen Kinder. Meist versuche ich die Termine auf vormittags zu legen, wenn die anderen Kinder (13, 11, 10 und 4 Jahre alt) in Schule oder Kita sind. Immer ist das aber nicht möglich. Desweiteren ist es schon vorgekommen,d ass plötzlich ein Kind erkrankt und ich es nicht zur Schule/Kita schicken kann. In diesem Fall muss ich immer die Fördertermine oder Arzttermine des Kleinen absagen, weil ich das erkrankte Kind nicht allein lassen kann. Das Jugendamt sieht sich nicht zuständig, mit der Begründung, dass bei mir kein erzieherischer Notstand ist. Arbeiten die Jugendämter denn nicht präventiv? Ist es in letzter Zeit nicht zu genügend schrecklichen und grauenvollen Vorkommnissen mit Kindern gekommen? Warum will man mir von dort nicht helfen? Braucht die Hilfe erst einen Paragraphen oder verkommene Kinder? Warum muss ich meinem kleinen Sohn manchmal die Förderung versagen, weil mir keiner helfen will? Ist das rechtens so?. Wir befinden uns schon im Widerspruchsverfahren, aber auch dieses Mal gibt es keine Aussicht auf Erfolg. Wird von dort aus wirklich richtig gehandelt? Auf welchen Paragraphen kann ich mich noch berufen ? Gruß Sisiro
Mitglied inaktiv - 11.11.2008, 21:32