Hallo,
ich bin mit dem Kinderarzt meines Sohnes sehr unzufrieden und möchte den Kinderarzt wechseln.
Der Kinderarzt hat ihm zu letzt noch Blut abgenommen und diese Befunde möchte ich auf alle Fälle haben für den neuen Arzt
Ist der Arzt verpflichtet mir diese sowie ältere Befunde auszuhändigen?
Ich möchte nicht, daß das mein neuer Ki.Arzt macht weil dann der "alte" vielleicht schon uns beim neuen schlecht macht.
Wenn ja müssen wir für die Befund was bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 30.09.2004, 11:28
Antwort auf:
Herausgabe von Befunden
Hallo,
Das Einsichtsrecht des Patienten ergibt sich zum einen aus der Berufsordnung, § 6 Abs. 4, zum anderen gehört es nach Auffassung des BGH zu den Nebenpflichten einer/eines Ärztin/Arztes – und somit auch einer/eines Zahnärztin/Zahnarztes –, dem Patienten Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren. Dabei muss der Patient aber Rücksicht nehmen auf den geordneten Ablauf der Praxis. Da der Patient berechtigt ist, laufend und „in angemessener Form“ über Befunde und Prognosen unterrichtet zu werden, hat er das Recht, im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gespräch, Einblick in alle diejenigen Unterlagen zu erhalten, die sich mit den physikalisch objektiven Befunden und Aufzeichnungen über Behandlungsmaßnahmen und Medikation beschäftigen. Subjektive Anmerkungen zur Diagnose und Therapie (z. B. über Verdachtsdiagnose oder im Hinblick auf das Verhalten des Patienten) dürfen dabei abgedeckt werden.
Die Kosten für Fotokopien, sofern der Patient diese wünscht, muss der Patient selbst tragen. Bei unleserlichen Unterlagen hat der Patient Anspruch auf eine leserliche Abschrift, da sonst ihr Einsichtsrecht ins Leere laufen würde.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2004