Frage: Heizkosten

Hallo Frau Bader, derzeit wohne ich in einem 2-Fam-Haus, ich wohne im 1 OG, die Wohnung im EG steht momentan leer. Die Vermieterin hat mir einen Schlüssel für die untere Wohnung gegeben, ich muss ja auch diese Wohnung mitheizen, damit nichts einfriert. Dazu kommt noch, dass an 4 grossen Heizkörpern in der leer stehenden Wohnung das Ventil nicht mehr funktioniert und diese Heizkörper heiss sind, sobald ich oben in meiner Wohnung heize, auch wenn der Schalter auf AUS steht. Die Heizkosten können in diesem alten Haus nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, sondern wurden bisher auf beide Parteien zu 50% umgelegt. Nun will die Vermieterin, dass ich die gesamte Heizölrechnung alleine bezahle. Wie sieht das rechtlich aus? Gibt es einen Richtwert, wieviel Prozent das "Mitheizen" einer leeren Wohnung ausmacht? Danke für Ihre Hilfe. Gruß

Mitglied inaktiv - 12.12.2005, 08:10



Antwort auf: Heizkosten

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2005



Antwort auf: Heizkosten

Die Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung trägt in der Regel der Eigentümer! Schau mal bei Google Groups in der Mietrecht Newsgroup! Viele Grüße Sis

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 13:40



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