Frage: Heirat

Hallo Fr. Bader, ich habe da mal eine Frage. ICh möchte Ende September meine Freundin heiraten. Sie hat ein Sohn im Alter von 2 Jahren. Da aber bis heute vom dem Vater die Vaterschaft nicht anerkannt wurde. Sie hat es dem Jugendamt auch gesagt das sie ende heiraten will. Und der Sachbearbeiter meinte dann müsse ich halt die Vaterschaft anerkennen. Obwohl ich nicht der biologische Vater bin. Kann das Jugendamt mich dazu zwingen die Vaterschaft anzuerkennen? Wenn wir geheiratet haben muß ich dann den Unterhaltvorschuß usw zurück zahlen? Wie sieht es denn aus hat der SOhn nach der Heirat automatisch mein Nachnamen? Muß auch dabei sagen das ich selber 2 Kinder haben? Oder muß das beantragt werden das der kleine mein Nachname bekommt? Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre schnelle Antwort MFG Paul

Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 11:05



Antwort auf: Heirat

Hallo, nein, wenn Sie nicht der Vater sind, kann man Sie auch nicht zwingen. Den Namen bekommt er nur, wenn die Mutter dies möchte (einen Vater gibt es ja nicht) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2005



Antwort auf: Heirat

Nein, das Jugendamt kann Dich nicht zwingen, die Vaterschaft anzuerkennen, wenn Du nicht der leibliche Vater bist. Lass sie doch zweifeln und Dich ggfls. zum Vaterschaftstest schicken;-) Du hast ja nix zu befürchten!

Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 12:05



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