Sehr geehrte Frau Bader,
ich bitte um eine Einschätzung der folgenden Situation.
Mein Lebenspartner hat aus einer vorangegangenen Beziehung (nicht verheiratet) ein Kind. Dieses ist 10 Jahre alt.
Er bezahlt 200 € Unterhalt.
Wir leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind (5). Er verdient circa 1100 €. Mein Gehalt liegt nach Steuern bei 1750€. Wir würden gerne heiraten.
Allerdings stellt sich die Frage, ob mein Verdienst sich auf die Höhe des Unterhalts für sein älteres Kind auswirkt. Würde er aufgrund unserer Heirat mehr Unterhalt bezahlen müssen?
von
Mokaflora
am 12.03.2018, 12:41
Antwort auf:
Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung
Hallo,
er ist verpflichtet, dem Kind den Mindestunterhalt von 301 Euro zu bezahlen. Im Notfall muss er zusätzlich arbeiten.
Ihr Verdienst kann sich auswirken, in der Lohnsteuerklasse und eventuell durch die Herabsetzung des Selbstbehaltes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung
Nicht müssen, aber ggf. können, da Du ihm dann Unterhalt zahlen könntest.
Sinniger wäre es wenn er seinen Lohn erhöht, Nebenjob zum Beispiel.
Arbeitet er Vollzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 12.03.2018, 16:04
Antwort auf:
Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung
@sternschnuppe Das war auch mein Gedanke. Er geht bereits Vollzeit arbeiten. Sein Verdienst hat sich nach Festsetzung / Titulierung des Unterhalts nicht wesentlich verändert, unser Sohn ist auch bereits berücksichtigt.
von
Mokaflora
am 12.03.2018, 17:38
Antwort auf:
Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung
Hm, der kann aber bei dem wenigen Netto gar nicht zwei Kinder bedienen?
Der Selbstbehalt ist ja bei 1080€
Würde es einen Anwalt durchrechnen lasse, bei Dir wird ja auch einiges in Abzug gebracht wie Werbungspauschale, Arbeitsweg etc.
Euer Kind.
Alles über 1.200€ bleibt dann für Ehegattenunterhalt ggf.
Wichtig ist dass er sich mit der LSK 5 nicht noch schlechter stellen darf.
Aber solange keiner klagt und der Titel bedient wird wird auch keiner neu berechnen wenn Du die 3 nimmst. Solange die 200€ fließen.
von
Sternenschnuppe
am 12.03.2018, 17:47
Antwort auf:
Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung
@sternschnuppe Danke!
von
Mokaflora
am 14.03.2018, 08:42