Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte um eine Einschätzung der folgenden Situation. Mein Lebenspartner hat aus einer vorangegangenen Beziehung (nicht verheiratet) ein Kind. Dieses ist 10 Jahre alt. Er bezahlt 200 € Unterhalt. Wir leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind (5). Er verdient circa 1100 €. Mein Gehalt liegt nach Steuern bei 1750€. Wir würden gerne heiraten. Allerdings stellt sich die Frage, ob mein Verdienst sich auf die Höhe des Unterhalts für sein älteres Kind auswirkt. Würde er aufgrund unserer Heirat mehr Unterhalt bezahlen müssen?

von Mokaflora am 12.03.2018, 12:41



Antwort auf: Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

Hallo, er ist verpflichtet, dem Kind den Mindestunterhalt von 301 Euro zu bezahlen. Im Notfall muss er zusätzlich arbeiten. Ihr Verdienst kann sich auswirken, in der Lohnsteuerklasse und eventuell durch die Herabsetzung des Selbstbehaltes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2018



Antwort auf: Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

Nicht müssen, aber ggf. können, da Du ihm dann Unterhalt zahlen könntest. Sinniger wäre es wenn er seinen Lohn erhöht, Nebenjob zum Beispiel. Arbeitet er Vollzeit ?

von Sternenschnuppe am 12.03.2018, 16:04



Antwort auf: Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

@sternschnuppe Das war auch mein Gedanke. Er geht bereits Vollzeit arbeiten. Sein Verdienst hat sich nach Festsetzung / Titulierung des Unterhalts nicht wesentlich verändert, unser Sohn ist auch bereits berücksichtigt.

von Mokaflora am 12.03.2018, 17:38



Antwort auf: Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

Hm, der kann aber bei dem wenigen Netto gar nicht zwei Kinder bedienen? Der Selbstbehalt ist ja bei 1080€ Würde es einen Anwalt durchrechnen lasse, bei Dir wird ja auch einiges in Abzug gebracht wie Werbungspauschale, Arbeitsweg etc. Euer Kind. Alles über 1.200€ bleibt dann für Ehegattenunterhalt ggf. Wichtig ist dass er sich mit der LSK 5 nicht noch schlechter stellen darf. Aber solange keiner klagt und der Titel bedient wird wird auch keiner neu berechnen wenn Du die 3 nimmst. Solange die 200€ fließen.

von Sternenschnuppe am 12.03.2018, 17:47



Antwort auf: Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

@sternschnuppe Danke!

von Mokaflora am 14.03.2018, 08:42



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