Hallo
Ich weiß, das ich nach der geburt 8 wochen absolutes arbeitsverbot habe, aber gibt es da nicht Ausnahmen?
Ich habe einen minijob 450€ in Heimarbeit da bekomme ich in der Woche 4 packete mit je 20 Kugelschreiber. Brauche in der Woche höchstens 1,5 Stunden am Tag verteilt für alle.
Ich möchte das gerne nach der geburt direkt weiter machen.
Geht das?
Studenten und Selbständige dürfen doch auch direkt wieder arbeiten.
Lg
Nathalie
von
Mirashe
am 26.05.2016, 16:11
Antwort auf:
Heimarbeit im Mutterschutz
Hallo,
nein, das geht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2016
Antwort auf:
Heimarbeit im Mutterschutz
Ich weiß es leider nicht, aber gucke mal bitte in Dein Postfach :-)
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2016, 16:39
Antwort auf:
Heimarbeit im Mutterschutz
Nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot, du kannst auf den Mutterschutz nach der Entbindung nicht verzichten.
Auf den Mutterschutz vor Entbindung darfst du freiwillig verzichten, kannst diesen "Verzicht" aber jederzeit doch beenden.
von
chrissicat
am 26.05.2016, 17:51
Antwort auf:
Heimarbeit im Mutterschutz
Es gibt KEINE Ausnahme in den 8 Wochen nach der Geburt, auch nicht bei Heimarbeit und 450 E Job. Das Geld bekommst du auch im Mutterschutz weiter gezahlt. Es kann teure Bußgelder geben, wenn das rauskommt, dass du in der Mutterschutzfrist nach der Geburt gearbeitet hast. Und freiwillig darfst du das auch nicht tun.
Mitglied inaktiv - 26.05.2016, 17:57
Antwort auf:
Heimarbeit im Mutterschutz
Liebe Mirashe,
du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du für 80 Kugelschreiber pro Woche insgesamt 450 Euro im Monat bekommst. Sind die aus Platin, oder wie soll sich das für den Auftraggeber rechnen? Keine Ahnung, wie du an diesen ominösen Auftrag gekommen bist, und lobenswert, dass du etwas verdienen möchtest, aber da will dich jemand verarschen.
LG terkey
von
Terkey235
am 27.05.2016, 01:06