Heikles Thema:Wer bekommt das Kind zugesprochen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Heikles Thema:Wer bekommt das Kind zugesprochen?

Ich weiß nicht, ob ich mit meinem Anliegen hier richitg bin. Ich poste es einfach mal: Meine Schwester und ihr Mann wollen sich scheiden lassen. Nun will mein Schwager, dass der Kleine (4Jahre) bei ihm bleibt. Das will meine Schwester natürlich nicht zulassen. Er hat erst vor kurzem angefangen, sich um den Kleinen zu kümmern, davor war ihm alles zuviel. Jetzt hat meine Schwester Angst, dass er den Kleinen auch noch bekommen könnte, wenn es vor Gericht geht. Meine Schwester arbeitet wieder Teilzeit, kommt abends manachmal später heim (Einzelhandel). Wäre das ausschlaggebend, dass ihr (Noch-Mann) den Kleinen bekommt?? Sie will auch versuchen jetzt wieder weniger zu arbeiten, hat aber Angst, dass ihr dann das Geld zum leben nicht mehr reicht. Ihr Mann muss ihr wohl keien U-halt bezahlen, da sie einen Ehevertrag haben. In dem steht nur was von U-halt für die Kinder. Aber ihr Mann verlangte von ihr schon bald, dass sie wieder arbeiten gehen soll(der Kleine war gerade 1 jahr alt). Steht ihr dann wirklich keine Hilfe zu? Sie ist total verzweifelt. Und ich würde ihr so gerne helfen. Sorry, dass alles so wirr geschrieben ist.

Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 09:22



Antwort auf: Heikles Thema:Wer bekommt das Kind zugesprochen?

Hallo, das Kind wird zu dem kommen, der sich in erster Linie drum kümmert. Im übrigen kann man nicht auf Kindesunterhalt verzichten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2007



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