Liebe Frau Bader,
ich habe bereits seit Anfang Mai ein indiv. BV. Nun liege ich seit 3 Tagen wg. Komplikationen in der Klinik. Muss ich meinen AG über den Klinikaufenthalt informieren und ihm eine Krankmeldung vorlegen? Oder bin ich über das BV abgesichert?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
MfG
Melli1707
von
Melli1707
am 31.08.2013, 09:13
Antwort auf:
Hebt eine Krankmeldung das Beschäftigungsverbot auf?
Hallo,
ich würe den AG informieren. Die Krankschreibung hat hier laut BAG Vorrang.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2013
Antwort auf:
Hebt eine Krankmeldung das Beschäftigungsverbot auf?
Hallo,
ist alles über das BV abgesichert. Ich lag mehrere Wochen im BV in der Klinik.
Deinen AG musst du nicht informieren.
LG
von
Colien07022004
am 31.08.2013, 19:26