Hallo Frau Bader, eben flattert mir die Rechnung meiner betreuenden Hebamme bei der Geburt meines Sohnes ins Haus von September 2000(!). Gibt es da keine Verjährungsfrist? Wir die Kasse/Beihilfe mir das überhaupt noch erstatten?
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 13:44