Frage: Hebammenbetreuung

Wie lange hat man Recht (Anspruch..) auf Hebammenbetreuung? Nur 8 Wochen nach der Geburt oder auch weiter ? (Ich stille) Wie lange bezahlt die Krankenkasse? Meine Hebamme meinte vor zwei Wochen(war mein kleiner7 Wochen alt)" Dann sind die besuchszeiten ja demnächst vorbei. Das die 8 Wochen vorbei sind... und uns danach nur noch 4 Termine zustehen und ich mir die aufheben sollte wenn ich abstillen will... Dann haben wir letzte Woche telefoniert (und ich war ziehmlich fertig wegen kleinerer Probleme beim stillen) da meinte sie dann dass ich sie jederzeit anrufen kann und sie dann vorbeikommt wenn es Probleme gibt das ich so lange Recht auf Hebammenhilfe hab wie ich stille.... Was stimmt denn jetzt 8 Wochen? Oder weiter darüber hinaus?Was bezahlt die Krankenkasse? LG Jenny

Mitglied inaktiv - 22.05.2009, 13:10



Antwort auf: Hebammenbetreuung

Hallo, oh - das weiß unsere liebe Martina (Höfel) besser - schauen Sie doch mal auf ihr Forum! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2009



Antwort auf: Hebammenbetreuung

ja danke hab ich gemacht LG Jenny

Mitglied inaktiv - 22.05.2009, 22:29