Frage: Hauskauf

Hallo, als ich meinen Mann heiratete besaß er bereits eine Eigentumswohnung, die ihm nach einer früheren Ehe nun allein gehört. Nun haben wir zwei Kinder und wollen un ein neues Haus kaufen. Dazu habe ich ein paar Fragen: 1. Muß ich Mitbesitzer des Hauses sein bzw. die Kreditverträge mit unterschreiben, wenn wir Eigenheimzulage bekommen wollen? Mein Mann hatte schon mal diese Vergünstigung bei der Wohnung und ich habe sie noch nicht in Anspruch genommen. 2. Wie sieht es im Falle einer Scheidung aus? Erhalte ich überhaupt einen Zugewinn? Ich habe die letzten 4,5 Jahre nicht gearbeitet wegen der Kinder und in dieser Zeit haben wir auch nichts sparen können. Durch den hauskauf verschulden wir uns noch mehr, da dies mehr kostet als die Wohnung. Muß ich mich dann evtl. an den Schulden beteiligen auch wenn ich nicht im Grundbuch eingetragen bin. Zugewinn besteht ja z. Zt. durch die hohen Schulden wohl nicht. Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 20.07.2001, 19:03



Antwort auf: Hauskauf

Hallo, zu 1.: da dein Mann die Eigenheimzulage ja schon mal bekommen hat, kann er sie nicht noch mal bekommen. Damit du sie bekommst mußt du aber als Miteigentümer eingetragen sein. Das heißt du mußt mit im Grundbuch stehen. Das hat aber nichst mit den Krediten zu tun Den Kredit mußt du theoretisch nicht mit unterschreiben. Die Bank wird wohl aber drauf bestehen, wenn du Miteigentümer wirst. Zu 2.: Grundsätlich: Für die Schulden mußt du nur dann mit einstehen (gegenüber der Bank) wenn du den Kreditvertrag mit unterschrieben hast. Ich setzt hier voraus, das kein besonderer Ehevertrag gilt. Als Zugewinn wird der Teil gezählt, der das Haus mehr Wert ist als die Schulden. Vom Zugewinn abgezogen wird der Wert der Eigentumswohnung sofern das Geld aus dem Verkauf nachweislich in den Kauf des Hauses eingeflossen ist. Was übrig bleibt wird im Falle der Scheidung geteilt. Im Falle einer Scheidung hast du entweder bei Miteigentum deinen Hausanteil oder bei Nichtmiteigentum bekommst du Zugewinnausgleich (Geld ohne Anspruch auf das Haus). Gruß Angela P.S.: Ich bin kein Jurist, daher solltest du dich bei weiteren Fragen von einem Notar beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 03.08.2001, 22:34