Frage: Hauskauf / Kindesunterhalt

Hallo. Ein Bekannter hat geheiratet u.mit seiner Frau ein gemeinsames Kind. Aus seiner vorhergehenden Partnerschaft (nicht verheiratet) hat er einen Sohn (6), für den er Unterhalt zahlt. Er u.seine Frau möchten jetzt ein Haus kaufen, dafür einen Kredit aufnehmen, aber zu einem großen Teil selbst die notwendigen Sanierungsarbeiten vornehmen. Das Haus wird also erst einige Zeit später bewohnbar sein, sodass auf jeden Fall Miete für die derzeitige Mietwohnung gezahlt wird. Jetzt steht eine Neuberechnung des Unterhalts an - wie wirkt sich der kurz bevorstehende Hauskauf auf Kredit dabei aus? Muss hierbei schon Wohneigentum angegeben werden, sollte der Kaufvertrag zum Zeitpunkt schon zustande gekommen sein, auch wenn dieses noch nicht bewohnt wird, sondern die Mietwohnung noch bewohnt wird? Können die Kreditraten mit angegeben werden bzw.wie wirkt es sich auf die Berechnung des Unterhalts aus? Ich hoffe, Sie können uns ein Stück weiterhelfen. Vielen Dank!

von Zwiesi am 25.01.2020, 20:06



Antwort auf: Hauskauf / Kindesunterhalt

Hallo, wie sagt der gute Jurist - es kommt darauf an. Der BGH will eine umfassende Interessenabwägung nach dem Zweck der Verbindlichkeiten, Zeitpunkt und Art der Entstehung der Schuld sowie Kenntnis der Unterhaltsverpflichtung nach Grund und Höhe vornehmen, sofern ein über dem Mindestunterhalt liegender Unterhaltsbetrag geschuldet wird. Dann kann es uU angerechnet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2020



Antwort auf: Hauskauf / Kindesunterhalt

Meines Wissens nach gar nicht. Er muss sich halt Miete, Kredit und Unterhalt leisten können. Kann mich da aber irren.

von Felica am 25.01.2020, 21:26



Antwort auf: Hauskauf / Kindesunterhalt

Seh ich auch so. Wäre der Kredit während der damaligen Partnerschaft entstanden uns sinnvoll/notwendig gewesen, wäre er berücksichtigt worden. Wobei der Wohnvorteil dann gegengerechnet würde. So aber ist diese Doppelbelastung nicht zwingend notwendig und entsteht neu zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten. Das Kind aus erster Beziehung darf aber nicht zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen benachteiligt werden. Der Kindesunterhalt hat Vorrang.

von cube am 26.01.2020, 07:51



Antwort auf: Hauskauf / Kindesunterhalt

zur schnöden unterhaltsberechnung wird nur das einkommen herangezogen, 5% kann man berufsbedingt abziehen. evtl kann man noch die gemeinsame haushaltsführung einbeziehen, dann sinkt der selbstbehalt. wohnvorteil gilt m.w. nur im scheidungsfall.

Mitglied inaktiv - 26.01.2020, 09:08



Antwort auf: Hauskauf / Kindesunterhalt

Bei Kreditaufnahme prüfte unsere Bank ganz genau unsere Fixkosten, sprich auch Unterhalt für sein erstes Kind. Und aktuelle Mietkosten bzw. Eigentum.. . Kredit hätten wir nicht bekommen, hätte er trotz Tilgung nicht den regulären Unterhalt halten können. Auch trotz großzügiger Baranzahlung.

von kügelchen12 am 27.01.2020, 00:18



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